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Ab sofort Aufstallungspflicht für Geflügel – Vorgabe gilt zunächst für Meißendorfer Teiche, Entenfang, Aschau-Teiche und Aller

Landkreis CELLE. Die Geflügelpest ist nach der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes in der Wildvogelpopulation bereits weit verbreitet. Das Risiko der Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands und Europas wird als hoch eingestuft.

Seit November 2020 hat sich das Geflügelpestgeschehen in der Wildvogelpopulation in Norddeutschland und auch in Niedersachsen ausgeweitet. Betroffen sind inzwischen nicht nur die küstennahen Landkreise, sondern auch die im Landesinneren von Niedersachsen liegenden Landkreise und zuletzt im näheren Umkreis die Stadt Braunschweig. Auch diverse Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurden zwischenzeitlich festgestellt, kürzlich etwa im Landkreis Wolfenbüttel. In der weit überwiegenden Anzahl der Ausbrüche wurde dabei HPAIV vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Im Gefolge der jüngsten Witterungsschwankungen und des wiedereinsetzenden Vogelzuges ist es zuletzt zu einem starken Anstieg der wöchentlichen Fallzahlen von Geflügelpest sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel gekommen.

Die derzeitigen Entwicklungen lassen die ungebremste Virus-Dynamik erkennen. Dementsprechend wird auch die Risikobewertung für den Landkreis Celle stetig aktualisiert. Aufgrund der jüngsten Entwicklung des Geschehens und der damit verbundenen aktuellen Risikobewertung wird deshalb mit sofortiger Wirkung eine Teil-Aufstallung als Schutz vor Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in die Hausgeflügelbestände für den Landkreis Celle verfügt. Die Teil-Aufstallung begrenzt sich zunächst auf die Gebiete Meißendorfer Teiche, Entenfang, Aschau-Teiche sowie um die Aller in einem Streifen von 500 Metern zu beiden Seiten. In diesen als sogenannte „avinfaunistisch wertvolle Gebiete“ eingestuften Bereichen sammeln sich häufig vermehrt Zug- und Gastvögel, um zu rasten. Dabei ist eine Ansteckung der heimischen Arten mit dem Geflügelpest-Virus möglich.

Daher muss in diesen Gebieten sämtliches in menschlicher Obhut gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) sowie in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (zum Beispiel Greifvögel) ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder so gehalten werden, dass Wildvögel oder Einträge weder von oben noch von der Seite in das Gehege gelangen.

Zur Vermeidung der Einschleppung sind alle Halter aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Niedersachsen registriert sein, muss dieses unverzüglich nachgeholt werden.

Die betroffenen Tierhalterinnen und -halter bekommen dazu entsprechende Einzel-Verfügungen über das Aufstallungsgebot. Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

Bislang wurden alle dem Veterinäramt des Landkreises Celle gemeldeten und untersuchten Wildvogel-Totfunde negativ auf das AI-Virus getetestet, auch gab es hinsichtlich der Situation in den Hausgeflügelbeständen keine Verdachtsmomente. Aktuell befinden sich drei Jungschwäne in der Untersuchung, die am Wochenende tot aufgefunden wurden. Nach den bisherigen Informationen gilt die hier aufgetretene Form der Geflügelpest als für den Menschen ungefährlich. Im Februar ist allerdings bekannt geworden, dass sich Mitarbeiter einer Geflügelfarm in Russland, auf der die Geflügelpest ausgebrochen war, mit dem Virus infiziert hatten, diese Erkrankungen sind mild verlaufen. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes jedoch nicht. Spaziergänger, die tote Wasservögel oder Greifvögel finden, sollten diese nicht anfassen, sondern dem Veterinäramt melden.

Aktualisierte Informationen zum Ausbruchsgeschehen sowie eine Übersichtskarte zu den Aufstallungsgeboten in Niedersachsen und Bremen finden sich auch auf www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

lkc

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