Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Ab sofort allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel – Verdachtsfälle machen Ausweitung der Vorgaben landkreisweit nötig

Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle verfügt per Allgemeinverfügung Diese finden Sie hier: https://www.landkreis-celle.de/uploads/tx_sbdownloader/Amtsblatt_25-2021_03_12.pdf sofort landkreisweit die Aufstallung von sämtlichem gehaltenen Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die Aufstallungsverfügung ist im Amtsblatt sowie auf der Homepage des Landkreises einsehbar.

Grund sind mehrere Todfunde von Wasservögeln, die als dringende Verdachtsfälle eingestuft werden. Nachdem bereits im Februar im Landkreis Peine der Ausbruch der Geflügelpest in Wildvögeln festgestellt wurde, kam es nun zu weiteren Ausbrüchen auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig und weiteren Verdachtsfällen sowie der Verschleppung in einen Hausgeflügelbestand im Landkreis Wolfenbüttel. Dabei ereignete sich die Einschleppung in einem Gebiet, in dem zuvor noch keine Fälle bei Wildvögeln festgestellt worden waren, was die Dynamik des Infektionsgeschehens verdeutlicht. Nunmehr wurden auf dem Gebiet der Stadt Celle zwei verendete Jungschwäne aufgefunden. Bei beiden Vögeln wurde durch das LAVES das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (H5N8) nachgewiesen. Dieser amtliche Ausbruchsverdacht wird derzeit durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt. Zusätzlich befinden sich noch 1 weiterer Schwan, 1 Silberreiher sowie 2 Kormorane in der Untersuchung, die allesamt im Bereich der Aller aufgefunden wurden.

Es muss daher zum jetzigen Zeitpunkt von der Möglichkeit der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände im gesamten Landkreis ausgegangen werden. Registrierte Geflügelhalter werden zusätzlich per Anschreiben kontaktiert. Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird vom Friedrich-Loeffler-Institut derzeit weiterhin als hoch eingestuft. Der Vogelzug aus Regionen, in denen das Virus in der Wildvogelpopulation zirkuliert, ist in vollem Gang, die wöchentlichen Fallzahlen steigen. Das Infektionsgeschehen zeigt sich zunehmend überregional und diffus.

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Niedersachsen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln dem Veterinäramt zu melden.

Aktualisierte Informationen zum Ausbruchsgeschehen sowie eine Übersichtskarte zu den Aufstallungsgeboten in Niedersachsen und Bremen finden sich auch auf www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

lkc

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige