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Situation SARS-CoV-2, Stand 16.03.2021, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz bei 105,6 – 7 Neuinfektionen seit gestern

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 105,6 Personen angegeben (Datenstand: 16.03.2021, 9 Uhr).

Insgesamt wurden seit gestern 7 Neuinfektionen festgestellt. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 2910.

Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 298 infiziert. Es werden 13 Personen im AKH behandelt, neun davon auf der Intensivstation. Sechs Personen werden beatmet. Es ist eine weitere Personen verstorben, nachdem Sie zuvor positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet wurden. Es handelt sich dabei um eine 80-jährige Frau. Weitere Details werden aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.

Das Gesundheitsamt hat für eine dritte Klasse der Grundschule Heese-Süd Quarantäne verfügt, nachdem ein Schulkind positiv getestet wurde. Betroffen sind zehn Kinder. Ebenfalls Quarantäne wurde für 12 Kinder einer vierten Klasse der Altstädter Schule verfügt, nachdem dort ein Kind positiv getestet wurde. Alle Erziehungsberechtigten wurden erreicht.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 246 (32)
Stadt Celle: 1445 (151)
Eschede: 43 (10)
Faßberg: 71 (1)
Hambühren: 172 (19)
Lohheide: 7 (4)
SG Flotwedel: 139 (10)
SG Lachendorf: 143 (8)
SG Wathlingen: 275 (22)
Südheide: 131 (12)
Wietze: 132 (24)
Winsen: 106 (5)

Derzeit sind 934 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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