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Beschränkungen werden ab Samstag wieder eingeführt – Celle ist Hochinzidenzkommune

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), mit 118,4 Personen angegeben. Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen muss der Landkreis davon ausgehen, dass die Inzidenz von über 100 von Dauer ist. ist. Deshalb hat der Landkreis im Laufe des Tages eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der festgestellt wird, dass der Landkreis Celle eine Hochinzidenzkommune ist. Diese Verfügung gilt ab Samstag, 20. März 2021. Die Verfügung können Sie hier einsehen:
https://www.landkreis-celle.de/uploads/tx_sbdownloader/Amtsblatt_29-2021_03_18.pdf

Damit werden die derzeitigen Lockerungen, die im Einzelnen in der Niedersächsischen-Corona-Verordnung benannt sind, teilweise wieder aufgehoben.

Unter anderem gelten folgende Regelungen:

Soziale Kontakte: Personen dürfen sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren treffen. Dies gilt auch für private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossen Räumlichkeiten, auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehören den Gärten oder Höfen oder in der Öffentlichkeit, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ist ab dem 20.03.2021 untersagt. Davon ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen.

Der Schulbesuch ist ab dem 20.03.2021 an allen Schulen untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen. Von der Untersagung ausgenommen sind ferner:

  • der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  • der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  • die Schuljahrgänge 1 bis 4 und
  • die Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Tagesbildungsstätten.
  • In den Schulen, die von der Untersagung betroffen sind, findet Distanzunterricht (Szenario C) statt. In den Schulen, in denen weiter Präsenzunterricht stattfinden wird, ist das Wechselmodell vorgesehen, es besteht dabei Präsenzpflicht.

Sport: Individualsportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur noch allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands gestattet. Die Ausnahme für die Sportausübung von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren gilt nicht mehr.

Gedenkstätten, Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen werden wieder für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen. Bibliotheken und Büchereien dürfen jedoch geöffnet bleiben.

Beratung und der Verkauf von jeglicher Ware in den Geschäftsräumen in geschlossenen Verkaufsstellen auch nach vorheriger Terminvereinbarung (Click and Meet) ist unzulässig. Zulässig ist lediglich die Auslieferung jeglicher Waren auf Bestellung sowie deren Verkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots. Die Ausweitung der regelmäßigen Randsortimente ist unzulässig.

Der Fragen und Antwortkatalog des Landkreises wird derzeit angepasst. Der Landkreis hat eine Coronahotline unter 05141/916-5070 eingerichtet. Diese ist montags und dienstags von 8-16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Sie können außerdem eine Email schreiben an Corona@lkcelle.de

lkc

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