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Situation SARS-CoV-2, Stand 29.03.2021, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz bei 149,7 – 73 Neuinfektionen seit Freitag

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 149,7 Personen angegeben (Datenstand: 29.03.2021, 9 Uhr).

Seit Freitag wurden 73 Personen auf das Sars-CoV-2-Virus positiv getstet. Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 510 infiziert. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 3407.

Es werden 31 Personen im AKH mit einer Sars-CoV-2-Infektion behandelt, zehn davon auf der Intensivstation. Sieben Personen werden beatmet.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Celle hat Quarantänen für folgende Schulen ausgesprochen, nach dem Geschwisterkinder einer Familie positiv getesten worden sind: Grundschule Langlingen, erste Klasse, betroffen sind sieben Kinder, Grundschule Langlingen, vierte Klasse, betroffen sind zehn Kinder sowie insgesamt acht Lehrkräfte der Schule. Außerdem für die Notbetreuung der fünften Klasse der IGS Celle wo 15 Kinder und sechs Lehrkräfte betroffen sind. Die Familien und Personen sind informiert.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 349 (97)
Stadt Celle: 1653 (221)
Eschede: 50 (8)
Faßberg: 76 (5)
Hambühren: 200 (28)
Lohheide: 9 (5)
SG Flotwedel: 177 (40)
SG Lachendorf: 153 (9)
SG Wathlingen: 305 (28)
Südheide: 146 (15)
Wietze: 170 (41)
Winsen: 119 (13)

Derzeit sind 1218 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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