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Dubioses Wohnungsangebot bei Kleinanzeigen – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

NIEDERSACHSEN. Vielerorts ist der Wohnungsmarkt angespannt – die meisten Gesuche bleiben ohne Antwort. Ein leichtes Spiel für unseriöse Anbieter, die die Not Wohnungssuchender auf Kleinanzeigenportalen ausnutzen. Im Fall eines Verbrauchers aus Niedersachsen verlangte die vermeintliche Vermieterin Vorkasse für Miete und Kaution. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps für den Umgang mit fragwürdigen Angeboten.

Die Antwort auf das Wohnungsgesuch eines Verbrauchers auf einem Kleinanzeigenportal klingt vielversprechend: Eine im Ausland lebende Ärztin bietet ihre Wohnung in Deutschland zur Miete an. Sie schickt Fotos ihres Personalausweises sowie Bilder von sich und ihrer Tochter. Da sie bereits schlechte Erfahrungen gemacht habe, bittet sie um Vorauszahlung der Miete und Kaution über einen Airbnb-Account. Auch die Kopie seines Personalausweises soll der Verbraucher ihr per E-Mail zusenden – zur Sicherheit. Danach könne er die Wohnung mit ihrem Agenten besichtigen und entscheiden, ob er sie mieten möchte. Falls nicht, werde ihm der gezahlte Betrag zurückerstattet. Der Verbraucher ist misstrauisch und meldet den Fall der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Nicht in Vorleistung gehen, misstrauisch sein:
„Der Betroffene hat richtig gehandelt. Wäre er in Vorleistung gegangen, hätte er sein Geld sicherlich verloren“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die zu vemietende Wohnung und die bekannte Plattform Airbnb seien Lockmittel, um Seriösität vorzugauckeln und an das Geld sowie die persönlichen Daten des Verbrauchers zu kommen. „Die Maschen ähneln sich. Oft wird ein Kontakt im Ausland angegeben, um eine persönliche Übergabe zu umgehen, schmückende Details im Schriftverkehr stellen Vertrauen her und sollen die Suchenden überzeugen.“ Betroffene sollten sich davon jedoch nicht blenden lassen und keinesfalls Geld vorab überweisen. Auch die Aufforderung, die Kopie des Personalausweises zu versenden, lehnen Nutzerinnen und Nutzer von Kleinanzeigenportalen besser ab.

Sind Verbraucherinnen und Verbraucher auf ein unseriöses Angebot hereingefallen, sollten sie Strafanzeige stellen. Zusätzlich ist es sinnvoll, den Zahlungsdienst und die Verkaufsplattform zu kontaktiert und den Schriftverkehr mit den Betrügern als Beweis abzuspeichern.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

PR

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