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Schulstraße wird für den Durchgangsverkehr gesperrt

  • Wietze

WIETZE. Die Schulstraße wird ab dem 3. Mai für den Durchgangsverkehr gesperrt, um die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Seit vielen Jahren ist die Verkehrssituation in der Schulstraße bedingt durch den Schulbetrieb Grundlage einer stetig wiederkehrenden Diskussion und vieler Beschwerden sowohl von besorgten Eltern als auch von der Schulleitung.

 „Da viele Schülerinnen und Schüler von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden, besteht ein hohes Verkehrsaufkommen. Die damit verbundenen gegenseitigen Behinderungen und Missachtungen der Straßenverkehrsordnung durch einige Eltern führen zu einer zunehmenden Gefährdung für alle Schülerinnen und Schüler“, so Schulleiterin Marita Covolo.

Bereits vor Jahren wurden deshalb verschiedene Maßnahmen umgesetzt. So wurden z.B. ein Parkplatz für etwa 50 Fahrzeuge hergestellt, ein Fußgängerüberweg eingerichtet, ein beidseitiges absolutes Halteverbot und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.

„Bedauerlicherweise ist aber zu beobachten, dass ein Teil der Eltern die getroffenen Maßnahmen trotz wiederholter Hinweise missachtet“, so Bürgermeister Wolfgang Klußmann. „So wird im absoluten Halteverbot gehalten, die Bushaltestelle wird zum Ein- und Aussteigen der Kinder genutzt, im Einmündungsbereich der Straße „Im Wohnpark“ wird verbotswidrig gehalten und anschließend gefährliche Wendemanöver durchgeführt und die angelegten Parkflächen entlang der Schulstraße werden entgegen der Fahrtrichtung beparkt.“

Elternvertreter, Schulleitung, Polizei und Gemeinde haben sich deshalb darauf verständigt, das verbotswidrige und für die Schülerinnen und Schüler gefährliche Verhalten einer Minderheit der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und von dort abholen, nicht länger hinzunehmen.

Ab dem 3. Mai 2021 werden deshalb folgende Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler umgesetzt:

  1. Für den Bereich des Schulgeländes der Grundschule wird die Schulstraße von der Einmündung „Meßdorweg“ bis zum 2. Zebrastreifen (auf Höhe „Schulstraße 2A) werktags (Montag bis Freitag) in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Busse und Anlieger sowie Besucher der Grundstücke der Straße „Im Wohnpark“ sowie der Schulstraße Hausnummern 1, 3 und 5.
  2. Für den Bereich zwischen dem 2. Zebrastreifen und der Einmündung der „August-Höfener-Straße“ wird ein beidseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet, das ebenfalls werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr gilt.

Neben dem Parkplatz an der Schulstraße stehen weitere Parkflächen an der Bundesstraße, am Rathaus / Bürgerhaus sowie auf dem Grundstück des REWE-Marktes zur Verfügung. Das Schulgrundstück ist zudem zukünftig auch direkt vom REWE- bzw. Rathausgrundstück entlang der Rückseite des Bürgerhauses fußläufig erreichbar.

„Die Gemeindeverwaltung und die Polizei werden zukünftig verstärkt und in unregelmäßigen Abständen die Einhaltung der Durchfahrt- und Halteverbote überwachen und Verstöße ohne weitere Ermahnungen ahnden“, führt Bürgermeister Klußmann aus. „Mit den getroffenen Maßnahmen verbinde ich aber die große Hoffnung, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten werden. Jeder sollte sich noch einmal vor Augen führen, dass damit die Sicherheit aller, insbesondere aber die Sicherheit der Kinder, deutlich erhöht wird.“

PR

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