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Umgang mit beschädigten Warensendungen – Kontaktlose Zustellung kann Reklamation erschweren – Tipps zum Umgang mit beschädigten Paketen

NIEDERSACHSEN. Online-Shopping ist bequem, kann aber mit viel Ärger verbunden sein. Etwa wenn die Bestellung beschädigt ankommt und der Händler sich querstellt. Im vorliegenden Fall erhält ein Paar aus Niedersachsen erst mit der Hilfe der Verbraucherzentrale den Kaufpreis der kaputten Lieferung zurück. Was bei beschädigten Warensendungen zu beachten ist, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Ein Paar aus Niedersachsen kauft online zwei Tische im Wert von insgesamt 680 Euro. Da ein Paket bei Lieferung offensichtlich beschädigt ist, verweigern die Kunden die Annahme. Sie melden den Schaden beim Anbieter, doch auf ihr Geld warten sie vergebens. Erst als sich das Paar an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wendet, lenkt der Anbieter ein und erstattet den Kaufpreis. „Die Verbraucher sind richtig vorgegangen, indem sie die Ware nicht angenommen haben. Zusätzlich sollte der Schaden immer mit Fotos dokumentiert und dem Händler direkt mitgeteilt werden“, rät Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Aus Beweisgründen sei eine schriftliche Korrespondenz per E-Mail oder Einschreiben sinnvoll.

Kontaktlose Zustellung – neue DHL Richtlinie erschwert Reklamation
Die Möglichkeit, die Pakete direkt zu prüfen, gibt es bei der kontaktlosen Zustellung nicht. „Kommt das Paket beschädigt an, kann es für den Empfänger hier schwieriger werden, eine Reklamation durchzusetzen“, so die Rechtsexpertin. Sie rät daher dazu, die Einstellungen bei DHL zu überprüfen. Denn: Ab 1. Juli 2021 gelten hier neue Richtlinien. Wurde ein Ablageort im Benutzerkonto hinterlegt, wird DHL zukünftig nicht mehr klingeln. Pakete werden dann direkt an dem vereinbarten Ort abgelegt. Wer das nicht möchte, sollte schnellstmöglich widersprechen.

Weitere Informationen unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/dhl-paketzustellung

PR

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