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Gemeinde Faßberg erhält eine Bedarfszuweisung von 810.000 Euro

FAßBERG. Am Freitagvormittag erreichte die Gemeinde eine gute Nachricht: Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gab bekannt, dass die Gemeinde Faßberg eine Bedarfszuweisung in Höhe von 810.000 Euro erhält. Die Gemeinde Faßberg stellte im Haushaltsjahr 2020 einen Haushaltsplan mit dem geringsten planerischen Defizit ihrer Geschichte auf.

Mittelfristig war sogar ein Ausgleich bzw. ein Überschuss geplant worden. Durch die Auswirkungen der Coronapandemie mussten diese Prognosen jedoch nach unten korrigiert werden. Der Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen tat sein Übriges. Trotz des Sparwillens seitens des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Faßberg, ist es nicht möglich gewesen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. „Die Planungen und Vorberatungen zum Haushalt beginnen meist zu Beginn des dritten Quartals eines Jahres. Schon hier kristallisiert sich heraus, welche Aufwendungen und Investitionen für das kommende Haushaltsjahr notwendig sein werden. Diese Ausgaben müssen mit Erträgen erwirtschaftet werden, um einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen. Ist dies nicht möglich, muss eingespart werden. Jedoch hat das Sparen ab einem gewissen Punkt ein Ende und genau dann sind wir auf das Land angewiesen“, erklärt Christoph Haas, Kämmerer der Gemeinde Faßberg. „Es freut mich, dass das Land den Sparwillen und die Konsolidierungsbereitschaft von Rat und Verwaltung anerkennt, die Rat und Verwaltung in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Die 810.000 Euro, die die Gemeinde Faßberg erhält, sind ein finanzieller Ausgleich um die Finanzkraft zu stärken und die Aufwendungen zu kompensieren“, fügt Bürgermeister Frank Bröhl hinzu.

Bröhl ergänzt: „Die 810.000 Euro Bedarfszuweisung brauchen wir, um unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. In der Vergangenheit hatte die Gemeinde Faßberg zwar einen defizitären Haushalt aufstellen müssen, jedoch in der zu Ende gehenden Wahlperiode regelmäßig Überschüsse erwirtschaftet. Das ist für die Entschuldung der Gemeinde Faßberg wichtig und spricht für die Anstrengungen der letzten Jahre. Ich bin mir sicher, dass wir mittelfristig gut aufgestellt sind und der eingeschlagene Weg so weiter beschritten werden sollte.“ Gleichzeitig bedankt er sich für die gute und vorrausschauende Arbeit des Kämmerers der Gemeinde Faßberg, Christoph Haas.

Hintergrund: Eine Bedarfszuweisung ist ein gesondertes Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

PR

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