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WG beantragt, dass das Ordnungsamt bzw. der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung überwacht

NEUENHÄUSEN/WESTERCELLE. Die WG hat festgestellt, dass in Celle mittlerweile nicht korrekt abgestellte E-Roller insbesondere mitten auf Gehwegen und auch außerhalb des Bahnhofs und der Innenstadt vorzufinden sind, insbesondere  auf folgenden Straßen in den Ortsteilen Neuenhäusen und Westercelle: Windmühlenstr., Mondhagen und Sandfeld.

Kreuz und quer geparkte Roller, verbotenes Slalomfahren an Fußgängern entlang auf Gehwegen, betrunkene Fahrer und Unfälle bereiten Probleme, Gehwegbenutzer, insbesondere Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen werden hierdurch behindert bzw. gefährdet. Achtlos weggeworfene E-Roller, insbesondere in Gewässern – so z.B. in der Aller  aufgefunden- , können Umweltschäden verursachen.

Es bestehte somit dringender Handlungsbedarf, so die  WG in der Begründung für den Antrag, möglicherweise durch den KOD. Für einen nicht korrekt abgestellten Roller werde man z.B. in Köln mit 15 Euro vom Ordnungsamt zur Kasse gebeten. Die Stadt sollte eine Verschärfung der Regeln für  E-Roller prüfen, z.B. durch die Einrichtung von sogenannten Tabu-Zonen.

In Hamburg könne es zudem bald eine strikte Promille-Grenze für Fahrer von E-Rollern geben,

dies ließe sich ggf. auch für Celle einrichten.

PR

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