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AfD-Fraktion Winsen stellt Eilantrag zur Aufhebung von Maskenpflicht während des Unterrichts an der Grundschule

WINSEN/Aller. Mit der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24. August 2021 würde man die separate Verordnung zum Schulstart 21/22 des Niedersächsischen Kultusministeriums ad absurdum führen, stellte die AfD-Fraktion im Rat der Gemeinde Winsen/ Aller fest. Denn die allgemeine Verordnung regele eine Reihe von Ausnahmen, die vom verpflichtenden Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) absehen, aber im Widerspruch zur Verordnung zum Schulstart stehen. So werde in § 4 Abs. 3 Satz 2 erklärt:

„für die Teilnahme an einer privaten Veranstaltung mit höchstens 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zuzüglich Personen, die nach § 8 Abs. 4 Satz 1 einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Nachweis über eine negative Testung vorlegen, Kindern sowie Schülerinnen und Schülern gemäß § 8 Abs. 6, unabhängig vom Veranstaltungsort.“

(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html). Beim genannten § 8 Abs. 6 handele es sich jedoch um Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden.

„Ein Virus kennt keinen Unterschied zwischen einer privaten oder schulischen Veranstaltung bzw. Veranstaltungen und Sitzungen politischer Gremien“, erklärt die Fraktionsvorsitzende, Susanne Rotermund und ergänzt: „Gerade die Personen, die Kinder wieder einmal mit Zwangsmaßnahmen belegen, nehmen sich selbst vom Tragen einer MNB bei der Wahrnehmung ihres politischen Mandats aus, wie man der Verordnung entnehmen kann. Das ist unerträglich.“

Hier stelle sich die AfD-Fraktion auch die Frage, was das verpflichtende Tragen einer MNB rechtfertige, wenn in einem Klassenverband weniger als 25 Schülerinnen und Schüler sitzen, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden, wie man der Verordnung zum Schulstart 21/22 entnehmen könne.

„Wir haben die Verwaltung der Gemeinde Winsen/Aller, als Schulträger der Grundschule darum aufgefordert, mit Nachdruck auf das Kultusministerium einzuwirken, dass die Pflicht zum Tragen einer MNB während des Unterrichts an unserer Grundschule umgehend aufgehoben wird“, erklärt Fraktionskollege Christian Kemper.

Man sehe hier nicht nur eine Eilbedürftigkeit, weil das neue Schuljahr vor der Tür steht, sondern auch eine mögliche gesundheitliche und psychische Schädigung durch das dauerhafte Tragen einer MNB während des Unterrichts. PR

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