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Mediation zur Kalihaldenabdeckung – Offener Brief an Minister Dr. Althusmann

WATHLINGEN/UETZE. Die Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze halten eine Mediation und damit ein Parallelverfahren zum Planfeststellungsverfahren Haldenabdeckung – u.a. aufgrund der von mehreren Fachbehörden festgestellten erheblichen konstruktiven Mängel des Vorhabens und nach wie vor fehlender Untersuchungen der bestehenden Halde – für völlig abwegig. Daher haben sich die Vorstände beider Bürgerinitiativen einstimmig gegen eine Teilnahme entschieden. Die Gründe dafür teilen sie dem Minister Dr. Bernd Althusmann in einem Offenen Brief mit:

„Sehr geehrter Herr Dr. Althusmann,

ich wende mich für die Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze wegen der Mediation zur geplanten Abdeckung der Kalirückstandshalde Niedersachsen in Wathlingen erneut an Sie. Von dem Mediator, Herrn Hennemann, sind wir darüber informiert worden, dass die Beteiligten der Auftaktveranstaltung und auch Sie persönlich die erneute Einladung der Bürgerinitiativen gewünscht haben.

Da Sie als Wirtschaftsminister die Fachaufsicht über das Landesbergamt (LBEG)  besitzen, haben wir uns bereits am 06.07.2020 mit einem Schreiben an Sie gewandt   und Ihnen mitgeteilt, dass wir zwecks Vermeidung eines Rechtsstreits und Wiederherstellung von Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln einen runden Tisch grundsätzlich für sinnvoll erachten.

Voraussetzung wären für uns ergebnisoffene Gespräche und ein Aussetzen des Planfeststellungsverfahrens für deren Dauer. Inhalt müssten vorrangig die mangelhaften bzw. gänzlich fehlenden Untersuchungen im Bereich von Halde, Haldenbasis und Grundwasser sowie die seitens des LBEG zurückgehaltenen Umweltinformationen sein.

Nur so ließe sich unserer Überzeugung nach die Aufklärung erreichen, die hier dringend erforderlich ist. Unter anderem hatten wir eine Aufstellung möglicher Untersuchungen, auch solche, die hessische und thüringische Fachbehörden im Zusammenhang mit Kalirückstandshalden fordern, beigefügt. Mittels solcher Unter-suchungen sind wesentliche Theorien und Annahmen der Firma K+S bezüglich Kalirückstandshalden bereits widerlegt worden.

Zwischenzeitlich ist noch das Problem der Rüstungsaltlasten im ehemaligen Berg-werk Niedersachsen – Riedel hinzugekommen. K+S will das Bergwerk weiter fluten, obwohl dadurch der Rückversatz der Halde (als Alternative zur Haldenabdeckung) unzulässig vereitelt würde und die Flutung, insbesondere durch die ungesicherte chemische Altlast, ein immenses Gefahrenpotential für das Grundwasser bedeutete.

Nach heftigen öffentlichen Angriffen von K+S gegen die Bürgerinitiativen hat das LBEG in einem Schreiben vom 02.07.2021 (Az. LID.1/L10001/03-02_04/2021-0042/009) eingeräumt, dass auch nach Kenntnis der Bergbehörde die von den Bürgerinitiativen bezüglich der Schwächung des Salzstockrandes „herangezogenen Unterlagen“ die einzigen sind, die existieren. Somit sind sowohl eine Erkundungsstrecke bzw. ein Tunnel in einem Abstand von nur 25 m zum Salzstockrand als auch eine gefährliche vollständige Durchbohrung der Salzstockflanke bestätigt worden.

Zu den Problemfeldern Halde, ihren Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Brand sowie das Grundwasser und zu den Rüstungsaltlasten haben wir dem LBEG seit Mitte 2020 mehrfach ausführlich geschrieben. Sie haben jeweils Durchschriften erhalten.

Weder haben wir die Möglichkeit zu einem Gespräch bekommen noch haben wir eine Antwort seitens Ihres Ministeriums erhalten. Es sind aber auch keine der von uns und der unteren Wasserbehörde geforderten Untersuchungen an der Halde durchgeführt worden. Ein Ergebnis der vom LBEG Anfang dieses Jahres in einer Pressemitteilung angekündigten Überprüfung der bisherigen Beurteilung von Haldenabdeckung und Bergwerksflutung in Wathlingen ist nicht bekannt.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Celle hat bereits im Erörterungstermin ausdrücklich kritisiert, dass K+S bezüglich Lage der Haldenbasis und Grundwasser-versalzung nur von Annahmen und Behauptungen ausgeht und die fehlende Ermittlung von Grundlagen und Basisdaten geltend gemacht. Daher halten wir den Beschluss des Kreistages Celle vom 25.06.2020, mit dem das – zwingend erforder-liche – Einvernehmen mit der wasserrechtlichen Genehmigung des LBEG für die Haldenabdeckung verweigert worden ist und mit dem eine Reihe von Forderungen gestellt worden sind, ausdrücklich für richtig.

Darüber hinaus haben zwei Fachbehörden (Gewässerkundlicher Landesdienst und Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit) eine Kali-haldenabdeckung, wie die in Wathlingen geplante, als ungeeignet beurteilt.

Der rechtsstaatlich korrekte Weg wäre im vorliegenden Fall die Durchführung gründlicher Untersuchungen und nach Vorlage der Ergebnisse ein ergänzender Erörterungstermin. In diesem müssten die Ergebnisse unter Berücksichtigung der fachlichen Auffassung der unteren Wasserbehörde und die Stellungnahmen der weiteren genannten Fachbehörden – anders als in der ersten Erörterung –  konstruktiv diskutiert werden. Ein solcher Termin könnte durch ein Gespräch in Ihrem Hause sinnvoll vorbereitet, möglicherweise auch ersetzt werden. 

Aus den genannten Gründen werden die Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze an einem Parallelverfahren „Mediation“ in Wathlingen nicht teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Müller“

PR
Foto: Georg Beu

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