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3G-Regelung und FFP2-Masken im Oberlandesgericht – OLG Celle verschärft Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus

  • Celle

CELLE. Ab dem kommenden Montag dürfen Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligte das Oberlandesgericht Celle bis auf wenige Ausnahmen nur noch betreten, wenn sie entsprechend der sog. 3G-Regelung geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind.

Dies ist vor Beginn einer Sitzung gegenüber den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern im Empfangsbereich des Gerichtsgebäudes nachzuweisen; hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Verpflichtung, FFP2-Masken zu tragen. Für einzelne Gerichtsverhandlungen können abweichende Regelungen gelten.

Einzelheiten sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts bekanntgegeben.

Zum effektiven Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus sind diese zusätzlichen Maßnahmen nicht zu vermeiden“, erläuterte die Präsidentin des Oberlandegerichts Celle, Stefanie Otte. „Ich bin erleichtert, dass wir den Betrieb der Gerichte in der Pandemie bislang weitestgehend aufrechterhalten konnten. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten Rechtsschutz. Dies soll auch weiterhin ohne ein besonderes Infektionsrisiko möglich sein.“

PR

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