Donnerstag, 15. Mai 2025

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Aufhebung der Aufstallungspflicht – Ab Dienstag können Tiere wieder raus – Biosicherheit weiter beachten

Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle hat nach erneuter Risikobewertung der Geflügelpestsituation die Aufstallungsanordnung vom 16.12.2021 aufgehoben. Somit darf ab dem 08.03.2022 sämtliches Geflügel wieder ins Freie. Doch auch wenn das aktive Wildvogelmonitoring keine weiteren positiven Ergebnisse erbracht hat und derzeit weder ein Verdacht noch ein Ausbruch in einem geflügelhaltenden Betrieb im Landkreis Celle vorliegt, bittet das Veterinäramt alle Geflügelhalter, weiterhin die gesetzlich verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen hoch zu halten und ggf. noch zu optimieren (Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung: (https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/veterinaerangelegenheiten-und-verbraucherschutz/tierseuchenbekaempfung/gefluegel-gefluegelpest-bzw-vogelgrippe.html) ).

Gemäß dem Friedrich-Löffler-Institut wird das Risiko eines Eintrages der Geflügelpest durch Wildvögel weiterhin als hoch bewertet, daher ist es für eine endgültige Entwarnung noch zu früh. Die Lage wird beobachtet und auch das Monitoring an kranken und verendeten Wildvögeln wird fortgesetzt. Sollte es zu einem erneuten Ausbruch kommen, wird es ggf. nötig, gebietsweise erneute Aufstallungen zu veranlassen.

lkc

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