Mittwoch, 16. Juli 2025

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Aufbruch – Lebendige Strukturen:  Neue Kunstausstellung im Oberlandesgericht Celle eröffnet

CELLE. „Aufbruch“ – unter diesem Titel steht die Ausstellung von Bildern der Künstlerin Jana Kreft im Oberlandesgericht Celle, die die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte am Montag eröffnete. Neben der Künstlerin nahm als Laudator Alwin Gröschner, der Vorsitzende der Künstlergemeinschaft AmateurMalkreis Celle, an der Feierlichkeit teil.

„Marmormehl, Kaffee, Sumpfkalk, Pigmente, Wachs und Ölfarben – Jana Kreft hat mit diesen Materialien Bilder von außergewöhnlicher Kraft und Prägnanz geschaffen“, begrüßte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte die Besucherinnen und Besucher der Vernissage. „Die von ihr Schicht für Schicht übereinandergelegten Strukturen brechen stellenweise auf. Sie regen uns an, hinter die Oberfläche zu schauen, ihre elementaren Grundlagen zu erfassen. Sie stehen damit in einer spannenden Beziehung zu unserer Arbeit an Gerichten. Ich hoffe, dass sich viele Besucher von diesen Bildern beeindrucken lassen.“

v.l. Stefanie Otte, Jana Kreft

Jana Kreft, geboren 1964, lebt in Celle, ist Diplom-Betriebswirtin und leitet das Rechnungswesen in einem Kultur- und Jugendzentrum. Über die Jahre intensivierte sie ihr Interesse an Kunst und künstlerischer Gestaltung und setzt sich seit 2014 intensiv mit verschiedenen Maltechniken auseinander. Sie ist Mitglied im AmateurMalkreis Celle und seit 2021 Studienteilnehmerin an der Kunstakademie der bildenden Künste in Kolbermoor.

Wechselnde Kunstausstellungen, die in aller Regel etwa drei Monate dauern, finden im Oberlandesgericht Celle schon seit vielen Jahren statt. Aktuelle Informationen sind dem Internetauftritt des Oberlandesgerichts (www.oberlandesgericht-celle.de) zu entnehmen.

Die Ausstellung ist für Besucherinnen und Besucher des Oberlandesgerichts montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Im Gebäude des Oberlandesgerichts Celle besteht derzeit Maskenpflicht. Zutritt haben nur geimpfte, genesene oder getestete Besucherinnen und Besucher („3G-Regel“). Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Oberlandesgerichts.

PR
Foto: OLG Celle

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