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Auswertungen der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei

Auswertungen der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei für die Jahre 2020 und 2021: Hoher Anteil an Eingaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – zukünftig neue Bezeichnung als „Qualitäts- und Beschwerdemanagement“

Pistorius: „Der Anstieg der Beschwerden steht praktisch vollständig unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Insgesamt gutes Zeugnis für die Arbeit des Innenministeriums, wenn man die Millionen Kontakte allein unserer Polizei betrachtet“

Heute (19.08.2022) hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) die VIII. und IX. Auswertung der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei aus den Jahren 2020 und 2021 veröffentlicht: 2020 waren 1.047 und 2021 1.150 Hinweise zu verzeichnen. Einen bedeutenden Anteil nahmen die Eingaben ein, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen. Insgesamt 237 Hinweise 2020 und 278 Hinweise 2021 hatten einen direkten oder indirekten Bezug zur Corona-Pandemie bzw. im Jahr 2021 auch zur Impfkampagne. Damit lag die Anzahl der Beschwerden über denen der Vorgängerjahre.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Corona-Pandemie war der herausragende gesellschaftliche Faktor in den Jahren 2020 und 2021. Das Thema hatte in all seinen Ausprägungen große Auswirkungen auf die Arbeit der Beschwerdestelle. Es war wichtig, dass es eine entsprechende Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger gab. Angesichts von Millionen Bürgerkontakten in dieser Zeit ist die vergleichsweise geringe Anzahl der Beschwerden zur Arbeit der Polizei ein positives Zeugnis.“

Polizeibezogene Hinweise im Jahr 2020

Die polizeibezogenen Hinweise sind 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 116 auf insgesamt 572 Eingaben gestiegen. Häufigste Anlässe waren Einsätze der Polizei im Rahmen der Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

Unter den im Jahr 2020 eingegangenen polizeibezogenen Hinweisen waren 328 verhaltensbezogene und sieben interne Beschwerden sowie 13 Fälle ausdrücklichen Lobes. 114 der polizeibezogenen Hinweise waren fachlicher Natur und wurden von den entsprechenden Fachreferaten des Ministeriums, in den Polizeibehörden oder der Polizeiakademie bearbeitet.

Von den 328 auf das Verhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten bezogenen Beschwerden, hatte der überwiegende Teil deren Verhalten oder Kommunikation im Allgemeinen zum Gegenstand (80 Prozent). Darüber hinaus wurden u.a. die Anzeigenaufnahme (sechs Prozent), die Art und Weise der Ermittlungen (fünf Prozent), aber auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenverkehrskontrollen (vier Prozent) thematisiert.

Die zum Stichtag (04.01.2021) bereits abschließend geprüften verhaltensbezogenen Beschwerden über die Polizei endeten mit folgenden Ergebnissen:

  • vier Prozent begründete Beschwerden
  • drei Prozent teilweise begründete Beschwerden
  • zwei Prozent nicht aufklärbare Beschwerden
  • 38 Prozent unbegründete Beschwerden
  • 53 Prozent Beschwerden, zu denen keine abschließende Entscheidung erforderlich war, z.B. weil die Beschwerde zurückgenommen wurde oder sich der Anlass erledigt hatte

Zu insgesamt 15 dieser Beschwerden wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtinnen und -beamten eingeleitet, davon

  • wurden fünf Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt,
  • waren zehn Verfahren zum Auswertungsstichtag noch offen.

In weiteren 15 Fällen haben die Vorgesetzten aus Anlass der Beschwerden Gespräche mit den betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten geführt, in einem dieser Fälle wurde ein Dienstvergehen festgestellt.

Polizeibezogene Hinweise im Jahr 2021

2021 gingen zum Bereich Polizei ebenfalls 572 Hinweise ein, unter denen 259 verhaltensbezogene und 20 interne Beschwerden sowie acht Fälle ausdrücklichen Lobes waren. 158 der polizeibezogenen Hinweise waren fachlicher Natur.

Von den 259 auf das Verhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten bezogenen Beschwerden hatte der überwiegende Teil deren Verhalten oder Kommunikation im Allgemeinen zum Gegenstand (75 Prozent). Darüber hinaus wurden u.a. die Anzeigenaufnahme (sechs Prozent), die Art und Weise der Ermittlungen (vier Prozent) sowie Maßnahmen in Zusammenhang mit Straßenverkehrskontrollen (sechs Prozent) thematisiert.

Die zum Stichtag (03.01.2022) bereits abschließend geprüften verhaltensbezogenen Beschwerden über die Polizei endeten mit folgenden Ergebnissen:

  • vier Prozent begründete Beschwerden
  • sechs Prozent teilweise begründete Beschwerden
  • drei Prozent nicht aufklärbare Beschwerden
  • 47 Prozent unbegründete Beschwerden
  • 40 Prozent Beschwerden, zu denen keine abschließende Entscheidung erforderlich war, z.B. weil die Beschwerde zurückgenommen wurde oder sich der Anlass erledigt hatte.

Zu insgesamt elf dieser Beschwerden wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtinnen und -beamten eingeleitet, davon

wurden neun Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt,
waren zwei Verfahren zum Auswertungsstichtag noch offen.

In weiteren 16 Fällen haben die Vorgesetzten aus Anlass der Beschwerden Gespräche mit den betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten geführt.

Hinweise zu weiteren Themenfeldern in 2020

Allgemein lässt sich feststellen, dass der Anteil der Hinweise, die die Bereiche Kommunales, Migration oder das MI im Allgemeinen betrafen, im Jahresvergleich nahezu gleichgeblieben ist. Hinsichtlich kommunaler Themen und Angelegenheiten der Migration ergibt die Auswertung des Jahres 2020 folgendes Bild:

Zu kommunalen Themen gingen 31 Hinweise ein, davon waren 16 fachlicher Art und wurden nicht in der Beschwerdestelle bearbeitet, sondern an den hierfür fachlich zuständigen Bereich des Innenministeriums weitergegeben. Acht Fälle wurden mit einer kurzen Auskunft beantwortet, in einem Fall wurde allgemeine Kritik geäußert. Es gab fünf verhaltensbezogene Hinweise und in einem Fall wurde Lob geäußert.

Zu Flüchtlingsangelegenheiten gingen insgesamt acht Hinweise ein, davon waren fünf fachlicher Art, zwei zur Kategorie Allgemeines sowie eine kurze Auskunft.

Hinweise zu weiteren Themenfeldern in 2021

Hinsichtlich kommunaler Themen und Angelegenheiten der Migration ergibt die Auswertung des Jahres 2021 folgendes Bild:

Zu kommunalen Themen gingen 24 Hinweise ein, davon waren 14 fachlicher Art und wurden nicht in der Beschwerdestelle bearbeitet. Sieben Fälle wurden mit einer kurzen Auskunft beantwortet, in einem Fall wurde allgemeine Kritik geäußert. Es gab zwei verhaltensbezogene Hinweise und in einem Fall wurde Lob geäußert.

Zu Angelegenheiten der Migration gingen insgesamt 14 Hinweise ein, davon waren sieben fachlicher Art, sechs kurze Auskünfte sowie ein interner Hinweis.

Neue Bezeichnung der Stabstelle

Die Stabstelle wird künftig unter der Bezeichnung „Qualitäts- und Beschwerdemanagement im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport“ ihre bisherige Arbeit fortführen. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit der Anpassung werden die Aufgaben und Zuständigkeiten klarer zum Ausdruck gebracht: Die Stabsstelle ist nicht allein Ansprechpartnerin bei Beschwerden und negativer Kritik, sondern auch bei Anregungen und positiven Rückmeldungen. Sie nimmt Hinweise nicht allein von Bürgerinnen und Bürgern zum Verhalten von Beschäftigten des Ministeriums und seines Geschäftsbereiches entgegen. Es können sich auch die Beschäftigten selbst mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt an die Stabsstelle wenden.

Darüber hinaus ermöglicht die Stabsstelle ein übergreifendes Qualitätsmanagement: Jeder Hinweis wird – neben der Einzelfallprüfung – erfasst und anonymisiert ausgewertet. Die betroffenen Bereiche werden informiert, sodass sie Stärken und Entwicklungsfelder erkennen und bearbeiten können. Jede Eingabe birgt nicht nur die Möglichkeit, Fragen zu beantworten und damit staatliches Handeln transparent und nachvollziehbar zu machen, sondern auch Verbesserungspotenzial in der Arbeit der Verwaltung zu erkennen.

Weitere Informationen sowie die vollständigen Auswertungen der Beschwerdestelle für die Jahre 2020 und 2021 sind unter https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/service/beschwerdestelle_fur_burgerinnen_und_burger_und_polizei/beschwerdestelle-fuer-buergerinnen-und-buerger-und-polizei-125825.html abrufbar.

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