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Hundehaltung trotz Verbot

Am 08.02.23 ist in einem Wochenendgebiet in der Gemeinde Winsen/Aller eine Durchsuchung durch Beamte der Polizei Wietze und dem Tierschutz durchgeführt worden. Gegen die 55-jährige Mieterin wurde bereits im Herbst 2021 ein Tierhalteverbot gerichtlich erwirkt. Dies ist im Frühjahr 2022 mit einem Hundehaltungsverbot für zwei Jahre nochmals bestätigt worden.

Es sind dann Hinweise ergangen, dass die 55-Jährige trotzdem weiter Hunde im Wochenendgebiet halten würde. Bei regelmäßigen Kontrollen an der Anschrift machte das Grundstück einen verlassenen Eindruck. Am heutigen Vormittag wird durch eine Streife auf dem Grundstück Hundegebell wahrgenommen, weshalb man das Grundstück durchsucht hat. Hierbei wurden insgesamt sechs Hunde an unterschiedlichen Örtlichkeiten auf dem Grundstück gefunden. Die verantwortliche Hundehalterin ist nicht am Ort gewesen und hat zu einem späteren Zeitpunkt telefonisch Kenntnis über die getroffenen Maßnahmen bekommen. Die Hunde wurden in einem verwahrlosten Zustand an den Tierschutz übergeben. Teils lebten die Tiere in ihrem eigenen Kot und Urin. Ein ausreichender Schutz gegen die Kälte war auch nicht gegeben. Futter und Wasser standen nicht allen Hunden zur Verfügung. Eine entsprechende Anzeige gegen die Halterin ist eingeleitet worden. Die weiteren Ermittlungen sind aufgenommen und dauern aktuell an.

ots
Foto: Celler Presse

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