Donnerstag, 3. Oktober 2024

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AfD-Fraktion im Rat der Stadt Celle zu den Straßenausbaubeiträgen – „Keine Erhöhung der Grundsteuer“

Hier geht es um die Frage: Was ist gerecht? Wer soll an den Kosten einer Sanierung oder den Ausbau einer Straße beteiligt werden? Die Anlieger, die Kommune oder das Land? Darüber wird derzeit in mehreren Bundesländern kontrovers diskutiert. Auch in Niedersachsen. Keine Straßenausbaubeiträge werden in Bayern, Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg erhoben. In Niedersachsen gilt eine Kann-Regelung. Es liegt im Ermessen der Kommunen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben.

Bezüglich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gibt es verschiedene Optionen. Eine davon ist, dass die Straßenausbauarbeiten komplett aus Steuermitteln finanziert werden und die Anwohner dadurch nicht finanziell belastet werden. Die Kostenübernahme durch das Land wäre eine erstrebenswerteste Lösung, die die finanziell häufig klammen Kommunen dann ebenfalls nicht in die Pflicht nehmen würde. Hierzu ist die Landesregierung aber nicht bereit.

Die AfD-Fraktion hat deshalb einen Kompromissvorschlag erarbeitet und diesen an die Stadt Celle mit der Bitte übersandt, den Stadtrat darüber beraten und entscheiden zu lassen. Nach diesem Kompromiss soll die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft werden, sobald der städtische Haushalt dauerhaft mit positiven Überschüssen geplant wird. Eine Grundsteuererhöhung zwecks Kompensation dürfe hier auf keinen Fall erfolgen. Eine ungerechte Beitragssatzung dürfe nicht auch noch durch eine ungerechte Steuerbelastung – teilweise Mehrfachbesteuerung – ersetzt werden.

Bis zum Zeitpunkt der endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung solle die maximale Belastung der Beitragspflichtigen nicht mehr als 5.000 Euro je Grundstück betragen. Die Belastungen darüber hinaus sollen über eine Härtefallregelung aus dem allgemeinen Haushalt ausgeglichen werden. Da die finanziellen Belastungen für betroffene Bürger ganz erheblich und zum Teil sogar existenzbedrohlich sind, sollte als Erstes eine Begrenzung der maximalen Belastung für die Beitragspflichtigen eingeführt werden und sobald die finanzielle Haushaltslage dieses erlaube – müsse eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung folgen.

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