Mittwoch, 12. Februar 2025

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Wille: Rettungsdienstliche Versorgung landesweit sicherstellen – Rettungsassistenten weiterhin zielgerichtet einsetzen

„Der Fachkräftemangel ist längst auch im Rettungsdienst angekommen und stellt unsere Rettungsdienste vor große Herausforderungen. Formulierte Qualitätsstandards bei der beruflichen Ausbildung der auf den Einsatzfahrzeugen eingesetzten Personen können zunehmend immer schwerer gewährleistet werden“, so der Abgeordnete Alexander Wille in der heutigen Plenardebatte.

Bisher stelle eine Ausnahmegenehmigung sicher, dass bei der Besetzung von Rettungswagen eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent als Einsatzführer eingesetzt werden dürfe. Diese sei jedoch bis zum 31.12.2023 befristet. Danach müsse ein Rettungswagen zwingend mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter als Einsatzführer besetzt werden

„Doch schon jetzt ist erkennbar, dass diese gesetzliche Vorgabe ab dem 01.01.2024 nicht verlässlich einzuhalten ist. Es gibt einfach nicht genügend ausgebildete Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter, sodass die Gefahr besteht, dass nicht mehr alle Rettungswagen wegen Mangels an qualifiziertem Personal eingesetzt werden können“, so der Rettungsdienstexperte. Die benötigten Vorhaltungen in der rettungsdienstlichen Versorgung könnten so nicht mehr landesweit und zu jeder Zeit gewährleistet werden.

„Wir müssen aber sicherstellen, dass unsere Rettungsdienste auch zukünftig mit ausreichend Fachkräften ausgestattet sind, um schnell und kompetent helfen zu können. Daher schlagen wir als CDU-Fraktion vor, auch über der 31.12.2023 hinaus die Möglichkeit zu schaffen, weiterhin Personen mit der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistenten einzusetzen“, so Wille. Damit würde eine Regelung geschaffen, die dazu beitrage, die Sicherstellung in der rettungsdienstlichen Versorgung zu stabilisieren und nicht zu schmälern.

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