Dienstag, 12. Mai 2026

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BARMER-Arzneimittelreport 2023 – Schmerzmitteltherapie oft unnötig riskant

Patientinnen und Patienten in Deutschland bekommen häufig für sie ungeeignete Schmerzmittel verordnet. Das geht aus dem aktuellen Arzneimittelreport 2023 der BARMER hervor. Er untersucht die medikamentöse Schmerztherapie von ambulant behandelten BARMER-Versicherten ab 18 Jahren ohne Tumorerkrankung. Demnach erhielten hochgerechnet rund 17,1 Millionen gesetzlich Versicherte im Jahr 2021 eine medikamentöse Schmerztherapie. Doch bekamen alle die richtigen Medikamente?

Die Auswahl der richtigen Schmerzmittel ist nicht trivial. Einige Präparate sollten bei bestimmten Vorerkrankungen nicht eingenommen werden, andere können in Kombination mit weiteren Wirkstoffen zu gefährlichen Wechselwirkungen führen. Welche Gefahren hier lauern, hat die BARMER in ihrem aktuellen Arzneimittelreport 2023 untersucht. Die Ergebnisse sind alarmierend. Vielfach erhalten Patientinnen und Patienten für sie ungeeignete Schmerzmittel. Gerade die Verordnung vermeintlich harmloser Schmerzmittel bei bestimmten Vorerkrankungen kann fatale Folgen haben. So bekamen rund 526.000 Versicherte trotz Herzinsuffizienz nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) wie Ibuprofen oder Diclofenac verschrieben. Dabei raten medizinische Leitlinien davon ab, da auch ein nur kurzer Einsatz die Leistung des Herzens deutlich verschlechtern kann. Dadurch können die Zahl der Krankenhausaufenthalte und das Sterberisiko steigen. „Gerade die Kombination vermeintlich harmloser Schmerzmittel kann fatale Folgen haben. Die meist durch mehrere Ärztinnen und Ärzte verordnete Therapie ist ohne digitale Unterstützung kaum mehr überschaubar“, sagte Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Niedersachsen und Bremen. Sie forderte den konsequenten und verbindlichen Einsatz digitaler Helfer in der Arzneimittel-Versorgung, um den Überblick über die Gesamtmedikation und alle Neben- und Wechselwirkungen zu behalten. Das sei zwingend erforderlich, da es eine nebenwirkungsfreie Schmerzmitteltherapie bislang nicht gebe. Zudem seien Schmerzmittel wie Ibuprofen, Diclofenac und Co. auch rezeptfrei erhältlich.

Beruhigungsmittel bei jedem zehnten Versicherten mit Opioidverordnung

Ein weiterer wichtiger Bereich in der Schmerzmitteltherapie ist die Verabreichung von Opioiden. Diese sehr starken Schmerzmittel, vor allem als Morphinvarianten bekannt, sind im Jahr 2021 bei 5,7 Prozent der Versicherten ohne Tumordiagnose zum Einsatz gekommen. Das entspricht rund 2,7 Millionen gesetzlich Versicherten. Sie sind bei nicht auf die individuelle Situation der Patientin bzw. des Patienten abgestimmter oder unzureichend überwachter Anwendung mit großen, vermeidbaren Risiken verbunden. So gehört zu jedem Opioid die Verordnung und Einnahme eines Abführmittels, andernfalls droht ein Darmverschluss. „Dies wird aber nicht, wie es die medizinischen Leitlinien vorsehen, immer umgesetzt. Opioide sollten zudem nicht zusammen mit Beruhigungsmitteln, sogenannten Tranquilizern, angewendet werden. Dies war jedoch bei rund jedem zehnten Versicherten mit einer Opioidverordnung der Fall“, so Sander. Bestimmte Medikamentenkombinationen seien allem für ältere Menschen riskant. Gefährliche Medikamentenkombinationen gäbe es auch bei der Verordnung von Metamizol, einem fiebersenkend und krampflösend wirkenden Schmerzmittel. Allein im Jahr 2021 sei es knapp sieben Millionen gesetzlich Versicherten verschrieben worden. Metamizol kann in Einzelfällen aber schwerste Schädigungen der blutbildenden Zellen verursachen. Vervielfacht werde dieses Risiko gerade bei über 80-Jährigen, wenn sie neben Metamizol noch gleichzeitig Methotrexat erhalten. Dieses Medikament werde gegen Entzündungen bei Rheuma und auch in der Krebsbehandlung eingesetzt. Obwohl diese gemeinsame Verordnung gerade bei über 80-Jährigen in der Medizin als No-Go gelte, komme sie immer wieder vor. Schlimmstenfalls könne das tödlich enden. Die Verordnung von Metamizol und Methotrexat zeige beispielhaft, welch großen Nutzen das Projekt AdAM hat.

Infos zu allen verordneten Arzneimitteln

Bei AdAM erhält die Hausärztin oder der Hausarzt nicht nur Informationen zur medizinischen Vorgeschichte der Patientin oder des Patienten, sondern auch Informationen zu allen verordneten Arzneimitteln und Hinweise auf vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie wie Wechselwirkungen von Arzneimitteln oder Kontraindikationen wegen Erkrankungen oder eingeschränkter Nierenfunktion. Bei Metamizol und Methotrexat würden die Ärztin oder der Arzt also gewarnt, um die Präparate nicht gemeinsam zu verordnen. Das kann Leben retten. AdAM hilft nicht nur bei der Verordnung von Schmerzmitteln, sondern bei allen Verordnungen von Arzneimitteln.

PR

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