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Anerkennung ausländischer Qualifikationen – Online-Veranstaltung am 14. März – Überblick über neue gesetzliche Regeln

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet ab März erweiterte Möglichkeiten, ausländische Fachkräfte zu beschäftigen. Unter welchen Voraussetzungen Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss in Deutschland arbeiten können und wie das Anerkennungsverfahren abläuft, erfahren Unternehmen am Donnerstag, 14. März, 15 bis 16.30 Uhr. Die Teilnahme an dem Webinar der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) und den regionalen Arbeitsagenturen, ist kostenfrei. Den Link zur Teilnahme erhalten Gäste nach der Anmeldung unter www.ihklw.de/internationalefachkraefte.

Ausländische Fachkräfte, die einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss und eine zweijährige Berufserfahrung vorweisen, benötigen ab März für nicht-reglementierte Berufe keine formale Anerkennung mehr. “Die Neuregelung bedeutet weniger Bürokratie und ermöglicht eine schnellere Einstellung von Arbeitsuchenden aus dem Ausland. Gleichzeitig bleibt die Anerkennung für bestimmte Berufe Voraussetzung. Das ist nicht zuletzt für eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt von Bedeutung”, sagt Christiane Hewner, IHKLW-Beraterin International. „Eine Fachkraft kann nun sogar schon ab Einreise arbeiten, wenn sie im Zuge einer Anerkennungspartnerschaft im Unternehmen beschäftigt und das Verfahren aus Deutschland gestartet wird.“ Wann eine Anerkennung erforderlich ist, was Unternehmen während des Anerkennungsverfahrens beachten sollten und welche Unterstützungsangebote es gibt, erfahren Unternehmen bei der Veranstaltung mit dem Titel „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“.

Fragen beantwortet Christiane Hewner, Tel. 04131 742-161, christiane.hewner@ihklw.de.

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Foto: Celler-Presse.de

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