Freitag, 24. Januar 2025

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Jahreswechsel 2024/25: Sozialminister Philippi ruft zum verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerk auf

Am Samstag, dem 28. Dezember 2024, beginnt in diesem Jahr der öffentliche Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“). Dieser Tag wird von den Menschen, für die Raketen und Böller traditionell zum Jahreswechsel dazugehören, mit großer Spannung erwartet. Doch damit der Silvesterspaß kein böses Ende nimmt, sollte verantwortungsbewusst mit Feuerwerkskörpern umgegangen werden, mahnt Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi und ruft dazu auf, nur zugelassene Produkte zu verwenden.

„Legales Feuerwerk lässt sich daran erkennen, dass es über eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle verfügt“, erklärt Philippi. „Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verwendet, gefährdet sich und andere und riskiert empfindliche Strafen.“

In den öffentlichen Verkauf gelangen an Silvester zwei Kategorien von Feuerwerk. Zur Kategorie F1, Kleinstfeuerwerke, gehören z.B. Wunderkerzen oder Knallerbsen. Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden, wie z.B. Böller und Raketen, gehören zur Kategorie F2 und dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden. Außerdem muss eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung beiliegen.

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind professionellen Anwendern vorbehalten und stellen in den Händen von Laien eine erhebliche Gefahr für die Anwender selbst und für andere dar. Sie werden auch an Silvester nicht öffentlich verkauft und dürfen von Personen, die nicht im Besitz einer behördlichen Erlaubnis sind, nicht erworben und nicht verwendet werden.

Zudem erinnert Philippi daran, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Kirchen verboten ist. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden. Solche Gebäude können z.B. alte Fachwerkhäuser und historische Altstädte sein, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden sind deshalb ermächtigt, aus Gründen des Brandschutzes Einschränkungen und Abbrennverbote für bestimmte Gebiete ihres Zuständigkeitsbereichs durch allgemeine Anordnung zu erlassen. Bitte informieren Sie sich, ob solche Beschränkungen für Teile ihrer Heimatgemeinde gelten.

„Lassen Sie uns mit Spaß und Freude, aber auch mit Rücksicht auf andere in das neue Jahr hineinfeiern“, betont der Niedersächsische Sozialminister. „Ich wünsche uns allen ein frohes und gesundes Jahr 2025.“

Ein paar Regeln zum richtigen Umgang mit Feuerwerk:

  • Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
  • Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Unbedingt Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden beachten! Dies gilt insbesondere für Raketen und Hochfeuerwerk, bei denen ein angemessener Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von Windrichtung und Abschusswinkel bis zu 200 Metern betragen kann!
  • Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder hinunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

PR
Foto: ms

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