Freitag, 24. Januar 2025

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Sicher ins neue Jahr – Bundespolizei in Niedersachsen, Hamburg und Bremen verstärkt im Einsatz

Bereits seit dem 25. November 2024 bestehen für die Hauptbahnhöfe Hannover, Bremen sowie für die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor und im S-Bahnverkehr der Linien S1 (Rissen-Poppenbüttel), S2 (Altona-Bergedorf), S3 (Neugraben-Elbgaustraße) und S5 (Neugraben-Elbgaustraße) Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen sowie pyrotechnischen Gegenständen.

In Anbetracht der bevorstehenden Silvesterfeierlichkeiten wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) jeweils für den folgenden Zeitraum gilt:

Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

Darüber hinaus hat das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art weiterhin seine Gültigkeit.

In den oben genannten Örtlichkeiten wird die Bundespolizei insbesondere während der Silvesterfeierlichkeiten mit verstärken Kräften vor Ort sein, um die Einhaltung der Allgemeinverfügung zu überwachen. „Wir möchten, dass alle Bahnreisenden sicher und gesund ins neue Jahr kommen. Dafür werden wir durch die konsequente Fortführung unseres Sicherheitskonzeptes Sorge tragen“, so Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover.

Die jeweiligen Allgemeinverfügungen können auf der Homepage der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/SiteGlobals/Forms/Websites/Web/Suche/DE/Aktuelles/Aktuellessuche_start_Formular.html?gtp=5930430_list%253D3 eingesehen werden.

ots
Foto: Celler Presse

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