Montag, 9. März 2026

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Bei Zweifel an der Richtigkeit des Grundsteuerbescheids direkt mit dem Finanzamt klären

Die neuen Bescheide, die von der Samtgemeinde Wathlingen verschickt wurden, wurden im Auftrag der Mitgliedsgemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen erstellt, die die Grundsteuer erheben und die Höhe der Hebesätze in ihren Räten Ende letzten Jahres jeweils gleichbleibend beschlossen haben.

Grundlage der neuen Berechnung ist die bundesweite Grundsteuerreform, die ab dem 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Diese Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das bisherige Bewertungssystem im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Im Zuge dieser Reform wurden alle Grundstücke durch das Finanzamt nach dem neuen niedersächsischen Fläche-Lage-Modell neu bewertet.

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der vom Finanzamt festgelegten Werte haben, empfiehlt die Samtgemeinde, die Angaben in der Grundsteuererklärung zu überprüfen und mit dem Finanzamt direkt zu klären. Besonders häufig treten Unklarheiten bei der Unterscheidung zwischen Wohn- und Nutzflächen auf. Sollten hierbei Fehler festgestellt werden, können diese auch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist durch einen Änderungsantrag beim Finanzamt berichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuerbescheide bis zu einer möglichen Korrektur durch das Finanzamt rechtsverbindlich sind. Die darin festgesetzten Beträge sind daher – auch im Falle beim Finanzamt geltend gemachter aber noch nicht entschiedener Korrekturen – zunächst fristgerecht zu zahlen.

Die Samtgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass weder die Höhe der Grundsteuerbeträge noch die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung durch sie geändert werden können. Die Verwaltung agiert ausschließlich als ausführendes Organ. Grundlage der Berechnung der Grundsteuer ist der durch das Finanzamt festgesetzte Messbetrag multipliziert mit dem von den Räten der Mitgliedsgemeinden beschlossenen Hebesätze im jeweiligen Einzelfall.

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Foto von Mikhail Nilov von Pexels

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