Kabinett beschließt Änderung der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag Änderungen an der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) beschlossen. Schwerpunkte der Verordnungsänderung sind dabei die Erweiterung des Katalogs der öffentlichen Ehrenämter aus § 2 Abs. 1 NNVO und die Erhöhung der Ablieferungsgrenzen aus § 9 Abs. 2 NNVO, um so die 2023 erfolgte Erhöhung des Mindestlohns nachzuzeichnen. Der Katalog der öffentlichen… Weiterlesen: Kabinett beschließt Änderung der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung




