Leinenpflicht für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit
In der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli gilt in Niedersachsen gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Für diesen Zeitraum besteht eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft sowie in Waldgebieten. Die Samtgemeinde Wathlingen bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter ausdrücklich, diese… Weiterlesen: Leinenpflicht für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit




