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ver.di hat Verständnis für AWO und Diakonie: Vereinbarung zur Ambulanten Pflege gilt

NIEDERSACHSEN. Viel Verständnis hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für die Mahnung von Diakonie und AWO an die Pflegekassen. „Gute Arbeit in der Ambulanten Pflege muss auch gut bezahlt werden. Die 2015 zwischen Sozialministerium und den Kassen abgeschlossene Vereinbarung zur kostendeckenden Übernahme der Personalkosten gilt“, macht ver.di-Landesleiter Detlef Ahting deutlich.

ver.di habe wenig Verständnis dafür, dass Verabredungen zur Refinanzierung seitens der Kassen offensichtlich nicht eingehalten würden. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) habe diese Vereinbarung unterzeichnet. „Eine Diskussion über Berater lenkt vom eigentlichen Problem ab. Bereits 2015 hat der vdek wie die AOK einer Kostendeckung auch für tarifliche Entwicklungen zugestimmt. An diese Zusage sollen sie sich halten“, kritisiert Ahting vdek-Verweise auf angeblich zu hohe Beratungskosten.

„Carola Reimann ist gefordert, für eine Umsetzung der Vereinbarung zu sorgen. Diese wurde auch vom Sozialministerium gezeichnet“, fordert auch Gewerkschaftssekretärin Aysun Tutkundardes.

PR

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