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Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal als Landschaftsschutzgebiet

WINSEN/Aller.Der „Verband zum Schutz der Kulturlandschaft im Aller-Urstromtal“ setzt sich für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Aller-Urstromtal ein. Die Analyse ökologischer und sozio-ökonomischer Daten habe gezeigt, dass die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Allertal nicht sinnvoll sei.

Das Allertal sei eine vielfältig genutzte Kulturlandschaft. Dieser „Multifunktionalität“ könne nur ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) gerecht werden. Das Allertal im Landkreis Celle umfaßt etwa 1840 ha von denen 1400 ha als Grünland und 150 ha für den Ackerbau bewirtschaftet werden. Hinzu kommen ungefähr 250 ha Wald sowie zahlreiche Gehölze, Hecken und Feldraine, die diese Landschaft so strukturreich und komplex werden lassen. Durch die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung konnten sich artenreiche Pflanzen- und Tierlebensgemeinschaften entwickeln. Deshalb wurde das Allertal in den 1990er Jahren in das europäische Netz von Schutzgebieten „Natura 2000“ aufgenommen.

Das Allertal diene aber nicht nur der Produktion von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen sowie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Ebenso ist es für die Bevölkerung ein wichtiger Raum für Erholung und Freizeit. Das Allertal hat eine große Bedeutung für die Jagd und Fischerei und für den Reit- und Wassersport. Schließlich weist diese Lebensader im Landkreis Celle starke Bezugspunkte für den Tourismus in der Region auf.
Die Europäische Kommission erkennt die Multifunktionalität von Kulturlandschaften an und hat daher in ihren Richtlinien festgelegt, dass Schutzgebietskonzepte den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen haben. Ein Landschaftsschutzgebiet ist geeignet, europarechtskonform und für die Kulturlandschaft im Allertal daher zu bevorzugen. Dies hat der umsichtige und fachkundige Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum im Landkreis Celle mehrheitlich erkannt.

Das Bundesamt für Naturschutz stuft den Erhaltungszustand vorhandener Lebensraumtypen im Allertal aktuell als „GUT“ und deren Repräsentativität als „HERVORRAGEND“ ein. Dies ist das Ergebnis der überwiegend extensiven land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, wie sie im Landschaftsschutzgebiet weiter stattfinden kann. Dem entgegen stehen die Planungen der Naturschutzverwaltung, die ein Naturschutzgebiet einrichten will. In einem Naturschutzgebiet hat der Naturschutz Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Ein Naturschutzgebiet ist mit drastischen Auflagen wie einem absoluten Betretungsverbot verbunden. Die Bewirtschaftung im Allertal würde in einem Naturschutzgebiet häufig unrentabel werden und das Land wäre von weitreichender Nutzungsaufgabe und Verwilderung bedroht. Entgegen der Darstellung der Landkreisverwaltung (vgl. CZ v. 07. Mai 2019) sei festzustellen, dass die Bedingungen eben nicht die gleichen sind, egal ob es ein Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet sein wird.

Wie sich die Bewirtschaftung in staatlich gelenkten Naturschutzgebieten auswirken könne, zeigen einige Beispiele im Landkreis Celle:

  • die Ausbreitung des giftigen Jakobskreuzkrautes auf den Hornbosteler Hutweiden infolge eines mangelhaften Beweidungsmanagements,
  • der Verlust von Orchideen durch die Ausbreitung von Binsen im Bannetzer Moor,
  • der Verlust an Brutvögeln infolge fehlender Bejagung von Beutegreifern auf den Meißendorfer Teichen,
  • die Verkusselung von Mooren auf Grund fehlender Finanzmittel zur Moorpflege, z.B. im Goosemoor bei Winsen,
  • die Vergrasung von Heiden im Nordkreis infolge nicht fachgerechter oder fehlender Beweidung.

Wie soll Naturschutz funktionieren, wenn sich keiner kümmert?
Für die Zukunft werde es darauf ankommen, sich intensiv mit der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen auseinanderzusetzen. Dazu gehören auch die sogenannten „Managementpläne“ für Natura 2000-Gebiete. Hierbei sei darauf zu achten, die Bevölkerung mitzunehmen, das heißt, alle gesellschaftlichen Gruppen vor der Erstellung solcher Maßnahmenplanungen einzubeziehen und zu beteiligen und diese nicht einfach zu übergehen.

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