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Landkreis startet Planung für FFH-Gebiete – Land und EU geben Zuschüsse für Managementpläne

Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle ist verpflichtet, für alle in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden FFH-Gebiete eine Maßnahmenplanung aufzustellen. Für die Gebiete werden Maßnahmen beziehungsweise Bewirtschaftungsmethoden erarbeitet, die die jeweiligen zu schützenden wertvollen Arten und Lebensräume entwickeln oder wiederherstellen sollen. Diese Aufgabe nimmt das Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz wahr.

Für fünf Gebiete sind Fördermittel des Landes bzw. der EU für Managementpläne eingeworben worden. Es handelt sich um die Gebiete:

  • Aller im Landkreis Celle (FFH-Gebiet Nr. 90, Vogelschutzgebiet V23)
  • Meißendorfer Teiche/Ostenholzer Moor (FFH Nr. 91, Vogelschutzgebiet V31). Die Bearbeitung umfasst auch die im Heidekreis liegenden Flächen der beiden Natura 2000-Gebiete
  • Örtze mit Nebenbächen (FFH-Gebiet Nr. 81)
  • Lutter, Lachte, Aschau (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86, tlw. auch Vogelschutzgebiet V34)
  • Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86, tlw. auch Vogelschutzgebiet V34)

Für die Erstellung der Managementpläne durch externe Fachbüros ist vorgesehen, dass jeweils ein Arbeitskreis die Planaufstellung begleitet. Eingeladen werden Fachbehörden wie beispielsweise der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Landwirtschaftskammer und die Niedersächsischen Landesforsten, die betroffenen Gemeinden, Verbände wie das Landvolk und die Forstbetriebsgemeinschaft, gegebenenfalls hauptbetroffene Eigentümer, Naturschutzverbände und ehrenamtliche Experten. Durch die Zusammenarbeit soll eine möglichst passgenaue Planung für jedes Gebiet entstehen. Zurzeit findet die jeweils erste Arbeitskreissitzung statt. Es ist vorgesehen, für alle fünf ausstehenden Gebiete sogenannte (vereinfachte) Handlungsanweisungen zu erstellen, da die Gebiete nicht so komplex sind.

lkc

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