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Jagdscheine können verlängert werden – Ministerium erstellt Übergangsregelung

Landkreis CELLE. Durch eine Neuregelung des Waffenrechtes war seit dem 20.02.2020 die Verlängerung von Jagdscheinen nicht möglich. Voraussetzung hierfür ist seither eine Auskunft der Verfassungsschutzbehörde, die für Anfragen an den Verfassungsschutz erforderlichen Ausführungsbestimmungen liegen jedoch noch nicht vor. Inzwischen hat das zuständige Landwirtschaftsministerium eine Übergangsregelung erstellt. Ab sofort kann der Landkreis Celle Jagdscheine unter Widerrufsvorbehalt verlängern.

Ein auf Basis des Erlasses erweitertes Antragsformular sowie eine ergänzende Erklärung ist auf der Homepage des Landkreises abrufbar. Alternativ kann die Erklärung bei Beantragung der Verlängerung ab sofort beim Landkreis vor Ort unterschrieben werden. Sollte der Jagdscheininhaber einen Dritten mit der Verlängerung seines Jagdscheines beauftragen, muss neben den bisher schon erforderlichen Unterlagen entweder das neue Antragsformular oder – soweit ein Antrag bereits gestellt wurde – die ergänzende Erklärung des Jagdscheininhabers vorgelegt werden. Infos gibt es hier: https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/ordnungsamt/jagdrecht/jagdschein.html

Weitere Auskünfte gibt es bei
Frau Kamp unter Telefon (05141) 916-1021
Frau Meyer unter Telefon (05141) 916-1025
Frau Hennecke unter Telefon (05141) 916-1027

lkc

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