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SPD im Kreistag fordert Überprüfung des Mietwertwertgutachtens des Landkreises

Landkreis CELLE. Obwohl sowohl die Datenbasis als auch die Auswertung der erhaltenen Antwortbögen fraglich scheint, so beklagt die SPD-Fraktion, lehnt eine Mehrheit aus CDU, FDP, WG und AfD im Sozialausschuss eine Überprüfung des Mietwertgutachtens des Landkreises erneut ab.

Als im Februar 2019 im Sozialausschuss das neue Mietwertgutachten für den Landkreis Celle vorgestellt wurde, rieben sich nicht wenige Abgeordnete verwundert die Augen, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Mathias Pauls: So sollten laut Erhebungen der Firma Koopmann Analytics die Mieten im „unteren Wohnungsmarktsegment“ in einigen Bereichen Im Landkreis Celle völlig gegenläufig zum Bundestrend um bis zu 20% gesunken sein.

Auswirkungen habe dieses Gutachten auf die sogenannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Diese werden nämlich nur durch das Jobcenter oder das Sozialamt erstattet, wenn sie „angemessen“ sind. Und eben diese Angemessenheit müsse entweder durch einen qualifizierten Mietspiegel oder durch ein „schlüssiges Konzept“ im Rahmen eines Mietwertgutachtens dargestellt werden.

Schon bei der Vorstellung des Gutachtens stellten die Sozialdemokraten im Kreistag die Schlüssigkeit des Konzepts sowie die dafür ausgewertete Datenbasis in Frage. So sollen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Erstellung mindesten 10% der in Frage kommenden Wohnungen ausgewertet werden: „Im Gutachten wird dargestellt, dass für insgesamt 4.400 Einheiten die Fragenbögen zur Wohnung von den Vermietern zurückgeschickt wurden, das wären ca. 13% des Gesamtbestandes. Auswertbar waren davon allerdings nur 2.560 Datensätze. Und das entspricht gerade mal 7,5 % des Bestandes“, gab der Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag zu Protokoll. Außerdem seien die Wohnungsverwaltungsgesellschaften im Landkreis, die eine erhebliche Anzahl an Wohnungen bewirtschaften, gar nicht befragt worden.

Die Vorsitzende des Sozialausschusses, Angela Hohmann (SPD) ergänzt dazu: „Leider war die Mehrheitsgruppe CDU, FDP und WG nicht bereit, unseren Antrag zu unterstützen, obgleich im Laufe der Beratung deutlich wurde, dass bereits ein Landessozialgericht im Sinne unserer Kritik einen Endbestand von weniger als 10% als nicht ausreichend beurteilt hat.“ Die Angelegenheit ist nun beim Bundessozialgericht anhängig und soll in Kürze dort behandelt werden.

PR

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