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Land erlässt Verfügung zur Corona-Pandemie – Umfangreiches Kontaktverbot und Schließung weiterer Betriebe

Landkreis CELLE. Das Niedersächische Sozial- und Gesundheitsministerium hat am Sonntag (22.03.2020) auf der Grundlage der Beschlüsse der Landesregierungen und des Bundes eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie sieht wegen der Corona-Pandemie ein umfangreiches Kontaktverbot vor. Die Allgemeinverfügung regelt die Beschränkung von sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.

Unter anderem geschlossen bleiben müssen ab sofort zunächst bis zum 18. April Frisöre, Totoostudios, Nagelstudios und Gartenbaubetriebe. Physiotherapeuten müssen ebenfalls schließen, es sei denn eine Behandlung ist durch ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar eingestuft. Optiker und Hörgeräteakustiker können geöffnet bleiben. Baumärkten ist die Abgabe von Gütern an private, also nicht gewerbliche Kunden untersagt. Die Gewerbekunden müssen eine Bescheinigung vorlegen.

Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Die Polizei und der Landkreis Celle werden die Einhaltung überprüfen. Die gesamte Verfügung können Sie hier anschauen.

Die Kreisverwaltung ist weiter arbeitsfähig, hat aber die Besucherkontakte eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen haben, sollen möglichst über E-Mail, Post oder per Telefon (05141/916-0) kommunizieren. Besuche müssen vorher abgestimmt werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie auch auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) und auf den Seiten des Gesundheitsamtes Celle (https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/gesundheitsamt/aktuelles-aus-dem-gesundheitsamt.html)

lkc

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