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Situation SARS-CoV-2, Stand 29.10.2020, 10 Uhr – 134 Personen aktuell infiziert – 7-Tages-Inzidenz jetzt bei 51,4

  • Celle

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen Woche wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, das für den Landkreis Celle als maßgeblich gilt, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 51,4 Personen angegeben (Datenstand: 28.10.2020, 9:00). Der Veröffentlichungszeitraum des NLGA kann variieren. Sobald der Inzidenzwert bekannt ist, versendet der Landkreis Celle seine aktualisierte Statusmeldung.

Mit der Überschreitung der 50-Personen-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz verschärfen sich einige Regeln. Diese ergeben sich aus der aktualisierte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2, die seit dem 23. Oktober in Kraft ist. Die Verordnung ist einsehbar unter https://t1p.de/urjy.

Die Zahl der aktuell mit den Corona-Virus infizierten Personen liegt im Landkreis Celle heute bei 134. Es werden sieben Personen im AKH behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Sie werden beide beatmet.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Stadt Celle: 324 (71)
SG Wathlingen: 51 (16)
Winsen: 20 (6)
SG Flotwedel: 32 (7)
Südheide: 20 (9)
Bergen: 25 (8)
Lohheide: 2 (0)
Hambühren: 34 (5)
Eschede: 2 (0)
SG Lachendorf: 17 (1)
Wietze: 15 (10)
Faßberg: 6 (1)

Derzeit sind 475 Menschen in Quarantäne.

Der Landkreis weist eindringlich darauf hin, dass sowohl im Urlaubsland die vor Ort geltenden Regelungen und im Anschluss die niedersächsischen Regelungen für Ein- und Rückreisende beachtet werden müssen, als auch bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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