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Kfz-Versicherung: Jetzt Tarifdetails überprüfen – Pandemie kann Vertragsanpassung erfordern

NIEDERSACHSEN. Autofahrer erhalten jetzt wieder die Beitragsrechnung zur Kfz-Versicherung. In diesem Jahr ist es besonders wichtig, den Vertrag zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. Denn die Corona-Pandemie hat auch Einfluss auf den Straßenverkehr und das individuelle Fahrverhalten. Durch das Arbeiten von zu Hause können beispielsweise weniger Kilometer angefallen sein. Wer seinen Vertrag kündigen möchte, muss die Fristen beachten: Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember 2020, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherungsunternehmen eingehen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf beim Wechsel der Kfz-Versicherung zu achten ist.

Dass sich die Beiträge zu den Kfz-Versicherungen alljährlich ändern, ist nicht neu. Die Corona-Pandemie macht eine Überprüfung der bestehenden Verträge aber besonders dringlich: Weniger Verkehrsunfälle könnten die Prämien reduzieren. Viele Versicherte sind durch verstärktes Arbeiten im Homeoffice deutlich weniger gefahren. Andere haben öffentliche Verkehrsmittel gemieden und stattdessen das Auto genutzt. „Spätestens nach Erhalt der Beitragsrechnung für das neue Versicherungsjahr sollte geprüft werden, wie hoch der Kilometerstand ist und ob sich durch eine Vertragsanpassung, eine Tarifumstellung oder auch durch einen Anbieterwechsel Geld sparen lässt“, empfiehlt Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wichtig zu wissen: Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Merkmalen, wie zum Beispiel die Jahresfahrleistung, ist der Versicherungsnehmer sogar verpflichtet, den Versicherer zu informieren. Bei geringerer Fahrleistung kann es eine Beitragserstattung geben. Wurde mit dem Auto jedoch mehr als vereinbart gefahren, kann es teurer werden. „Wenn sich die im Versicherungsschein aufgeführte jährliche Fahrleistung ändert, wird der Beitrag meist rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet“, erklärt Gernt.

Kündigungsfristen beachten
Soll ein Anbieterwechsel erfolgen, muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November 2020 bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Ausnahme: Werden die Beiträge für das neue Versicherungsjahr erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall muss die Kündigung dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung zugehen. „Versicherungsnehmer können den Vertrag dann mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre“, so Gernt.

Weitere Informationen zum Wechsel der Kfz-Versicherung und wichtigen Tarifbestandteilen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/kfz-versicherung-wechseln

PR

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