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Ehrhorn: „Weshalb ich gegen die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes stimme“

  • Berlin

BERLIN. An diesem Mittwoch wird der Bundestag über einen Gesetzesvorschlag der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD abstimmen, mit dem das Infektionsschutzgesetz insbesondere um konkrete staatliche Eingriffsrechte aufgrund der Corona-Krankheit ergänzt werden soll. Der Celler AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn erklärt, weshalb er diese Gesetzesinitiative ablehnt:

 „Es gibt nichts Wichtigeres für einen Abgeordneten, als die Grundrechte der Bürger zu verteidigen. Der rechtswidrige Zustand, seit dem Frühjahr in Deutschland über Verordnungen zu regieren und die Menschen dabei vielfach um ihre Freiheiten sowie wirtschaftlichen Existenzen zu bringen, muss  umgehend beendet werden. Das Beispiel Schweden zeigt, wie man demokratisch und gemeinsam mit der Bevölkerung so eine Situation lösen kann. Eine Verschlimmbesserung des Infektionsschutzgesetzes mit über das Knie gebrochenen Regelungen, nachdem noch letzten Donnerstag Rechtsexperten den ursprünglichen Entwurf von Union und SPD in der Luft zerrissen hatten, hilft hier gar nicht. Bereits die auf das Coronavirus zugeschnittene Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Frühjahr war völlig misslungen, weil jede Definition fehlte, was ein „epidemische Lage nationaler Tragweite“ überhaupt sein soll. So kommt es, dass die Regierung seither nur auf Testergebnisse vermeintlicher Infektionen fokussiert ist. Tatsächlich müsste sie aber ein gesellschaftliches Gesamtbild in Bezug auf die Krankheit betrachten. Und dann wäre ganz deutlich, dass buchstäblich überhaupt nichts hierzulande an wirklich verheerende Epidemien, wie Pest, Cholera, die Spanische Grippe oder Ebola erinnert. Es nützt auch zur Definition nichts, wenn künftig darauf abgestellt werden soll, ob eine „dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen Krankheit“ angenommen wird. Dabei ist es geradezu verräterisch, wenn es nun im Rahmen der beabsichtigten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nur noch darauf ankommen soll, dass die Krankheit als „bedrohlich“ erscheint und nicht mehr, dass sie tatsächlich „schwerwiegend“ ist. Man kann unmöglich gravierende Rechtsfolgen für die Betroffenen auf eine unbestimmte Empfindung der Regierung, wie eine vermutete Bedrohung, zurückführen. Nichts wird auch dadurch besser, dass bei so einer zweifelhaften Ausgangslage künftig die Möglichkeiten schwerer Grundrechtseingriffe zu Lasten der Bürger auch noch in einem Gesetz verankert werden sollen. Das unterstreicht zwar, dass die gesamten verhängten Corona-Maßnahmen bislang mangels Beachtung des Gesetzesvorbehalts sowieso rechtswidrig waren. Die allein entscheidende Frage, ob die Grundrechtseingriffe angesichts der Gesamtlage überhaupt angemessen sind, wird dabei allerdings weiterhin ausgeklammert. Das alles spottet jedem Rechtsstaat. Letztlich will die Regierung nur einen absolut unzulässigen faktischen Impfzwang vorbereiten. Nur durch unausgegorene, womöglich genmanipulierende Corona-Impfungen sollen die Bürger nach dem Regierungswillen ihre Freiheitsrechte zurückerhalten. Das machen wir nicht mit“.  

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