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Situation SARS-CoV-2, Stand 09.02.2021, 10 Uhr 7-Tage-Inzidenz bei 50,3 – Keine Neuinfektionen seit gestern

  • Celle

CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 50,3 Personen angegeben (Datenstand: 09.02.2021, 9 Uhr).

Am 28. Januar wurde die Vergabe der Impftermine für einige Impfzentren gestartet. Der Landkreis Celle weist darauf hin, dass nur das Land diese Termine vergibt. Anrufe diesbezüglich sind beim Landkreis Celle zwecklos. Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 0800/9988665 und unter der Internetadresse www.impfportal-niedersachsen.de vergeben. Bitte suchen Sie das Impfzentrum nicht ohne Termin auf; eine Impfung ist dann nicht möglich.

Insgesamt wurden seit gestern keine Neuinfektionen festgestellt. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 2418. Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 158 Personen infiziert. Es werden 13 Personen im AKH behandelt, eine davon auf der Intensivstation. Es wird keine Person beatmet.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 197 (13)
Stadt Celle: 1204 (72)
Eschede: 30 (2)
Faßberg: 70 (3)
Hambühren: 136 (3)
Lohheide: 3 (0)
SG Flotwedel: 123 (16)
SG Lachendorf: 126 (9)
SG Wathlingen: 224 (16)
Südheide: 118 (10)
Wietze: 92 (7)
Winsen: 95 (7)

Derzeit sind 417 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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