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Bestimmte Veranstaltungen in Hotels zulässig – Ministerium passt Interpretation an

  • Celle

CELLE. Bisher war die Durchführung von nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung zulässigen Veranstaltungen in Beherbergungsbetrieben verboten. Das Land hat diese Beschränkung gelockert. Zulässige Veranstaltungen dürfen ab jetzt auch in den Räumlichkeiten von Beherbergungsbetrieben abgehalten werden. Das sind zum Beispiel durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene Veranstaltungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parteien, Vereinen, Initiativen und anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen, sowie berufliche Veranstaltungen (Seminare, Tagungen, oder ähnliches und Prüfungen.

Die Versorgung der Gäste mit Speisen und Getränken auf den Zimmern ist gestattet. Speisesäle müssen aber geschlossen bleiben. Es gelten zudem die Abstands- und Hygieneregeln. Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung ist eine Versorgung im Seminarraum gestattet, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Für Gastronomiebetriebe gilt diese Regelung jedoch nicht. Diese sind weiterhin für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen. Es ist lediglich die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs zulässig.

lkc

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