Montag, 9. März 2026

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Staatsschutzverfahren gegen Abu Walaa u.a. – Verteidiger legen Revision ein

CELLE. In dem Staatsschutzverfahren gegen Ahmad A. u.a. (4 StE 1/17) hatte der Senat die Angeklagten mit Urteil vom 24. Februar 2021 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Hiergegen haben die Verteidiger aller Angeklagten innerhalb der bis gestern laufenden Frist Revision eingelegt. Die Generalbundesanwaltschaft hat kein Rechtsmittel eingelegt.

Der Senat wird das Urteil innerhalb der hierfür maßgeblichen Frist bis spätestens März 2022 schriftlich begründen. Im Anschluss daran müssen die Verteidiger die Revisionen begründen, über die sodann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.

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