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Schepelmann: „Zugang zu medizinischer Versorgung unabhängig vom Wohnort gewährleisten – Menschenwürdiges Wohnen sichern“

NIEDERSACHSEN. Jeder Bürger und jede Bürgerin in Deutschland und damit auch in unserem schönen Niedersachsen müssen unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu medizinischer Versorgung haben, da die Sicherung der medizinischen Versorgung zu den Kernelementen der öffentlichen Daseinsvorsorge gehört. Die Bedeutung einer guten medizinischen Versorgung zeigte zuletzt eindrücklich die Corona-Pandemie. Dabei stellen sich die Versorgungstrukturen in der hausärztlichen, fachärztlichen und stationären Versorgung regional sehr unterschiedlich dar. Insbesondere in ländlichen Regionen wird es immer schwieriger, frei gewordene Kassenarztsitze neu zu besetzen. Gleichzeitig stehen gerade dort häufig nur unzureichende öffentliche Verkehrsverbindungen zur Verfügung, die jedoch unabdingbar sind, damit nicht mobile Patientinnen und Patienten zeitnah die benötigte medizinische Hilfe erreichen können. Ambulante Notfallpraxen werden so immer stärker zweckentfremdet und durch Hilfesuchende vor Ort in die Regelversorgung einbezogen. Dieses gefährdet und blockiert dann teilweise die tatsächliche Notfallversorgung.

Im Märzplenum des Landtages wurde nun der Abschlussbericht der Enquetekommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen, die Ende 2018 eingesetzt worden ist, beraten. Jörn Schepelmann kommentiert den Abschlussbericht wie folgt: „Die Enquete hat sehr gute Arbeit geleistet. In über zwei Jahren wurde ein sehr umfassendes und wichtiges Thema, welches mit Beginn der Corona Pandemie noch um eine weitere Herausforderung ergänzt worden ist, intensiv beraten. Ich freue mich, dass wir jetzt beginnen können die erarbeiteten Handlungsvorschläge und Maßnahmen anzugehen und umzusetzen. Viele Vorschläge sind auch für unser Celler Land von großer Wichtigkeit. So wäre die Einführung der Landarzt- bzw. Hausarztquote im Studium sowie die Schaffung von Anreizen für die ärztliche Tätigkeit auf dem Land, z.B. durch Unterstützung von Praxisneugründungen, eine große Bereicherung, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Zusammen mit dem Allgemeinen Krankenhaus Celle und gut aufgestellter ärztlicher Versorgung, durch wohnortsnahe Haus- und Fachärzte in unserem Celler Land, werden wir die gute ärztliche Versorgung bei uns sicherstellen.“

Bereits vor der Beratung der Enqueteergebnisse beschloss der Landtag ein neues Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz.

Bedauerlicherweise wurden in mehreren Städten und Gemeinden Niedersachsens zunehmend Verwahrlosungen und Missstände an vermietetem Wohnraum bekannt, die auf Versäumnisse und Fehlverhalten der Eigentümerinnen und Eigentümer zurückzuführen sind. Zudem treten vermehrt Fälle von unverträglicher Überbelegung von Wohnraum auf.

Durch das neue Gesetz erhalten Gemeinden hiermit eine zusätzliche ordnungsrechtliche Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auf Vermieterinnen und Vermieter mit dem Ziel einzuwirken, menschenwürdiges Wohnen zu sichern und Wohnraum in bewohnbarem Zustand zu erhalten.

Dieses Gesetz ermöglicht den Gemeinden ein Einschreiten bereits unterhalb der Eingriffsschwelle nach dem Bauordnungs- oder dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht. Sie sollen dadurch nicht erst bei eingetretenen Mängeln, sondern bereits bei drohendem Missstand („Verwahrlosung“) einschreiten können.

Jörn Schepelmann dazu: „Vernünftig Wohnen ist ein Menschenrecht. Als Politik hat der Landtag daher, einstimmig, mit dem neuen Gesetz einen Rahmen beschlossen, der unwürdige Wohnverhältnisse verhindern kann. Auch unter der unbedingt notwendigen Berücksichtigung vom Recht aber auch der Pflicht von Eigentum kann und darf es nicht folgenlos bleiben, wenn Mietobjekte verwahrlosen und Mieter entsprechend unter widrigen Umständen leben müssen.“

Das Gesetz ermöglicht es Kommunen einzuschreiten, bevor es bereits zu spät ist. Es wurden Mindestanforderungen an Wohnraum festgelegt. Zum Beispiel muss Wohnraum über eine natürliche Belichtung und Belüftung verfügen, wirksam gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit geschützt werden, funktionsfähige und nutzbare Anschlüsse für eine anständige Versorgung von Strom, Heizenergie, Trinkwasser aufweisen und die einwandfreie Beseitigung der Abwässer gewährleisten. Außerdem wird die Überbelegung von Wohnraum definiert: jeder Person müssen mindestens 10 m² pro Person zu stehen. „Es ist gut, dass der Landtag mit diesem Beschluss Mindeststandards definiert und den Kommunen das nötige Rüstzeug an die Hand gegeben hat, um ggfs. eingreifen zu können“, so der Abgeordnete Schepelmann.

PR

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