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Kinderstube Natur: Rücksicht nehmen auf heimische Wildtiere

LEIFERDE. Im Frühjahr erwacht die Natur zu neuem Leben – im wahrsten Sinne des Wortes: Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler heimischer Wildtiere ist gekommen. Daher gilt ab dem 1. April bis zum 15. Juli die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Die Jägerschaft Gifhorn und das NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde bitten daher alle Naturfreunde und Erholungssuchende in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur.

Rehkitz, diese Auffindesituation ist normal. Das Kitz wird in der Dämmerung/Nacht von der Mutter mit Milch versorgt

„Ob Rehkitz, Junghase oder Fasanenküken, die Natur gleicht im Frühjahr einer einzigen Kinderstube“, so Ernst-Dieter Meinecke Vorsitzender der Jägerschaft Gifhorn „Rücksichtnahme ist also dringend erforderlich.“ Von den freilaufenden Vierbeinern gehe in dieser Zeit eine besondere Gefahr aus, denn nicht nur die Jungtiere, auch die Elterntiere seien mitunter stark gefährdet. Hochträchtige Rehe seien bei weitem nicht mehr schnell genug, um vor stöbernden Hunden fliehen zu können.

Aber auch für die Spaziergänger gilt es einiges zu beachten, denn die tierische Nachwuchspflege unterscheidet sich häufig deutlich von der des Menschen: Zum Schutz der Jungen werden diese tagsüber häufig allein gelassen. Rehkitze oder Junghasen zum Beispiel, sind so in Verbindung mit der angeborenen „ducken-und-tarnen-Strategie“ für natürliche Fressfeinde fast unauffindbar. Die Muttertiere halten sich in der Nähe auf und erscheinen nur zum Säugen.

Solch scheinbar verlassene Jungtiere sollten Spaziergänger auf keinen Fall anfassen oder gar mitnehmen. Das Jungwild nimmt bei Kontakt sofort den Menschengeruch an. Das zurückkommende Muttertier wird durch diesen Fremdgeruch sofort abgeschreckt – die Jungtiere werden so tatsächlich zu Waisen. „Falsch verstandene Tierliebe bewirkt in diesen Fällen leider allzu häufig das Gegenteil“, so Bärbel Rogoschik, Leiterin des Artenschutzzentrum, weiter. Sollten berechtigte Zweifel an der Auffindesituation bestehen, so kann die Jägerschaft oder das NABU-Artenschutzzentrum kontaktet werden. „Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen“, fasst die Biologin die wichtigsten Verhaltensregeln für den Spaziergang in der freien Natur zusammen.

PR
Foto: Joachim Neumann

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