Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Gesundheitspolitik: Neues aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestages

BERLIN/HANNOVER/CELLE. Die Bundesregierung will die Qualitätsstandards für die stationäre Versorgung weiter erhöhen. Dazu sind gesetzliche Vorgaben für weitergehende Mindestmengenregelungen und den Einsatz von Qualitätsverträgen geplant. „Nach Ansicht der BARMER ist das ein richtiger Schritt, um dem hohen Anspruch an die medizinische Versorgung und die Patientensicherheit gerecht zu werden“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Niedersachsen und Bremen. Die mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) geplanten Änderungen im Bereich der Genomsequenzierung sieht die Kasse allerdings kritisch.

Ab heute befasst sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Entwurf des (GVWG). Er sieht unter anderem Verschärfungen der Mindestmengenregelungen für den stationären Versorgungsbereich vor. Mindestmengenregelungen sollen gewährleisten, dass medizinische Eingriffe nur dort stattfinden, wo die personellen und strukturellen Voraussetzungen vorhanden sind. Trotzdem verfehlen zahlreiche Krankenhäuser die Mindestmengen deutlich. Deshalb sind die mit dem (GVWG) geplanten Regelungen notwendig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird durch das GVWG verpflichtet, kontinuierlich über die Anpassung bestehender sowie die Festlegung weiterer Mindestmengen zu beraten und zu entscheiden. Das Bundesgesundheitsministerium erhält dabei das Recht, Anträge auf Festlegung einer Mindestmenge zu stellen. Um die Wirksamkeit der Mindestmengenregelungen zu erhöhen, werden Ausnahmetatbestände gestrichen, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass Krankenhäuser weiterhin Leistungen erbringen durften, obwohl sie die entsprechende Mindestmenge nicht erreicht hatten. Aus Sicht der BARMER muss die Missachtung der Mindestmengenregelung Folgen haben: „Halten Krankenhäuser diese nicht ein, so dürfen sie keine Vergütung mehr erhalten“, so Sander.

Weil das Instrument der Qualitätsverträge zwischen Kassen und Krankenhäusern bislang nur wenig genutzt wird, sieht der Gesetzentwurf eine verpflichtende Erprobung dieser Verträge vor. Auch soll der G-BA bis zum Jahr 2024 weitere Anwendungsbereiche für Qualitätsverträge bestimmen. Den Krankenkassen steht mit den Qualitätsverträgen erstmals ein Instrument zur Verfügung, Vereinbarungen mit einzelnen Krankenhäusern im Sinne einer Versorgungsoptimierung zu schließen. Die BARMER nutzt diese Möglichkeit auch bereits im Bereich der Endoprothetik. Auf diese Weise kann sie erproben, inwieweit sich Verbesserungen in der stationären Versorgung, besonders durch die Vereinbarung von höherwertigen Qualitätsanforderungen, erreichen lassen.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige