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Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen verabschiedet – Klarmann: „Die Pflegekammer konzentriert sich jetzt auf die Abwicklungsaufgaben“

NIEDERSACHSEN. Heute hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen verabschiedet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes konzentriert sich die Pflegekammer Niedersachsen auf die Abwicklung, die u.a. die Erstattung der Mitgliedsbeiträge für die Beitragsjahre 2018 und 2019 umfasst.

Der Landtag hat am heutigen Mittwoch abschließend über das Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen beraten. Dabei hat eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten der Verabschiedung des Gesetzes zugestimmt. Das Gesetz zur Auflösung tritt voraussichtlich im Mai mit Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bleiben der Kammer rund sechs Monate für die Abwicklung.

„Die Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen ist für uns alle, die sich in den vergangenen Jahren ehrenamtlich und hauptamtlich für den Aufbau einer Selbstverwaltung der Pflegefachberufe eingesetzt haben, natürlich eine große Enttäuschung. Doch Demokratie muss man auch aushalten können“, sagte Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, am Mittwoch in Hannover. „Als Vorstand der Pflegekammer respektieren wir die Entscheidung der Mitglieder. Den heutigen Landtagsbeschluss nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis. Die Pflegekammer konzentriert sich in den nächsten Monaten auf die im Gesetz verankerten Abwicklungsaufgaben. Dazu zählen die Rückzahlung der geleisteten Beiträge für die Beitragsjahre 2018 und 2019 an die Mitglieder und die Sicherstellung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen“, so Klarmann weiter.

Bezüglich der Erstattung der Mitgliedsbeiträge zeigt sich die Kammerpräsidentin zuversichtlich: „Rund 98 Prozent aller 46.700 Mitglieder, die Mitgliedsbeiträge für die Beitragsjahre 2018 und 2019 gezahlt hatten, haben diese seit Februar 2021 von der Pflegekammer vollständig erstattet bekommen. Die Rückzahlungen der Beiträge werden nun fortgesetzt.“

Das Auflösungsgesetz sieht u.a. die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen und anderen Verträgen sowie die Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Pflegekammer Niedersachsen vor.

Mit ihrer Gründung hatte die Pflegekammer Niedersachsen die Verantwortung für die Weiterbildungen für die Heilberufe in der Pflege übernommen. Dies beinhaltet das Ausstellen von Weiterbildungsurkunden an Absolvierende von Fachweiterbildungen sowie die Zulassung von Weiterbildungsstätten. Diese Aufgaben erfüllt die Pflegekammer Niedersachsen bis zur Übernahme der Verantwortung für die Weiterbildungen durch das Land Niedersachsen.

Hintergrund der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen:

Im September 2020 hatte die niedersächsische Landesregierung die Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen infolge einer Umfrage unter den Mitgliedern der Kammer verkündet. An der Umfrage zur Zukunft der Kammer hatten sich rund 19 Prozent aller 78.000 befragten Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen beteiligt. Davon sprachen sich 70,6 Prozent gegen einen Fortbestand der Pflegekammer Niedersachsen mit Pflichtmitgliedschaft und Mitgliedsbeiträgen aus, 22,6 Prozent stimmten für einen Fortbestand. 6,8 Prozent der Beteiligten enthielten sich. Kritik von Kammermitgliedern richtete sich vor allem gegen die Pflichtmitgliedschaft und die Beitragspflicht.

Im Dezember 2020 hatte die niedersächsische Landesregierung einen ersten Gesetzentwurf zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen vorgelegt. Zu diesem nahm die Pflegekammer Niedersachsen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens Stellung. Seit Januar 2021 wurde das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Niedersächsischen Landtag beraten. Im April hatte der Sozialausschuss seine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt.

PR

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