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Wiedereröffnung der niedersächsischen Finanzämter für den allgemeinen Publikumsverkehr

NIEDERSACHSEN. Die niedersächsischen Finanzämter sind ab dem 1. Juli 2021 wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Sie waren seit Anfang November 2020 aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten vorsorglich geschlossen und konnten nur in begründeten Einzelfällen persönlich aufgesucht werden . Die Öffnung der Finanzämter ist geknüpft an die Zahl der Corona-Neuinfektionen und gilt, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises, in dem das Finanzamt belegen ist, unter 35 liegt.

Bei dem persönlichen Besuch eines Finanzamts ist entsprechend der Niedersächsischen Corona-Verordnung eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. Auch sind die allgemein empfohlenen Corona-Schutzmaßnahmen (Hygieneregeln, Abstandhalten etc.) weiterhin einzuhalten.

Die Finanzämter sind daneben auch per Telefon, Telefax, E-Mail oder mittels Brief erreichbar.

Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren ELSTER ( www.elster.de ) zu verwenden.

Allgemeine Fragen zum Lohn- oder Einkommensteuerrecht beantwortet die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter unter der Rufnummer 0800- 998 0 997 (kostenfrei anrufen aus dem deutschen Telefonnetz). Die Info-Hotline ist erreichbar montags bis donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen.

Die Kontaktdaten zu den niedersächsischen Finanzämtern sind unter folgendem Link abrufbar: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html

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