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IHKLW informiert über Whistleblower-Richtlinie – Digitale IHKLW-Veranstaltung der Reihe „Impulse für den Mittelstand“

LÜNEBURG. Am 8. Dezember widmet sich eine digitale Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) von 15 bis 16 Uhr der EU-Whistleblower-Richtlinie, die am 17. Dezember in Kraft tritt und bis dahin in nationales Recht übersetzt wird. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien schützen. Außerdem verpflichtet das Gesetz Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitenden, öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Altenbach erklärt als Referent der digitalen IHKLW-Veranstaltung, welchen Handlungsbedarf es bei Betrieben mit Blick auf das Hinweisgeberschutzgesetz gibt. Der Compliance-Experte gibt einen Überblick über die Gestaltung der neuen Richtlinie, über Anforderungen und Herausforderungen, über unternehmensinterne Meldekanäle und über die Einführung eines Hinweisgebersystems in einem Unternehmen.

Die digitale Veranstaltung ist Teil der IHKLW-Reihe „Impulse für den Mittelstand“. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist online möglich unter https://ihklw.de/impulseDez2021. Ansprechpartner für Fragen ist IHKLW-Berater Patrick Stöhr, Tel. 04131 742-418, patrick.stoehr@ihklw.de.

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