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Unrechtmäßige Erhöhung der Abschlagszahlungen – Steigende Energiepreise kein Grund für Anpassung – Zustimmung der Kunden erforderlich

NIEDERSACHSEN. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher müssen derzeit feststellen, dass ihr Energieversorger die Abschläge deutlich anhebt. Als Grund werden die steigenden Energiepreise angeführt. In den meisten Fällen ist die Anpassung jedoch nicht rechtens. Wann Anbieter Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode erhöhen dürfen und was dabei zu beachten ist, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Obwohl es klare gesetzliche Vorgaben gibt, sorgen Abschläge für Strom und Gas immer wieder für Ärger. Sie werden zu hoch angesetzt oder unter falschen Voraussetzungen erhöht. Aktuell sind es die steigenden Energiepreise, die viele Versorger als Grund für eine Erhöhung anführen. „Das ist meistens jedoch nicht korrekt“, erklärt Tiana Schönbohm, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Anbieter informieren hier vielfach nicht richtig.“ Denn: Im laufenden Abrechnungszeitraum dürfen Abschläge nur mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden angepasst werden. „Daran ändern auch steigende Preise oder ein erhöhter Verbrauch nichts“, so Schönbohm.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei Kunden in der Grundversorgung dürfen Anbieter seit Ende November 2021 bei einer Preiserhöhung ausdrücklich auch die Abschläge anpassen. Ermöglicht wird dies durch eine neue Regelung der Grundversorgungsverordnung. „Doch auch in diesem Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Erhöhung genau prüfen“, rät Schönbohm. Denn auch hier dürfen die Abschläge nicht beliebig, sondern nur analog zur Preiserhöhung angehoben werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und freiwillige Anpassung

Bei Kundinnen und Kunden außerhalb der Grundversorgung ist eine einseitige Anpassung der Abschlagszahlungen in der laufenden Abrechnungsperiode hingegen nicht möglich. Ausnahmen können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sein. Betroffene sollten einen entsprechenden Passus aber unbedingt überprüfen lassen. „Nicht alle Regelungen sind rechtens. Grundsätzlich gilt, dass die AGB anderer Anbieter Kundinnen und Kunden nicht schlechter stellen dürfen als es die Grundversorgungsverordnung vorsieht“, so Schönbohm.

Bietet der Versorger eine Anpassung der monatlichen Zahlungen an, sollten es sich Verbraucherinnen und Verbraucher gut überlegen, dem zuzustimmen. „Wer Angst vor Nachzahlungen hat, kann besser selbst monatlich Geld beiseitelegen“, rät Schönbohm. Denn: Zu hohe Abschläge sind wie ein kostenloses Darlehen, das dem Versorger gezahlt wird. Bei einer Insolvenz ist im Voraus gezahltes Geld meist verloren.

Tipps zur Berechnung der Abschläge für Strom und Gas unter: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/abschlagszahlungen-energie

Bei Fragen zu Energielieferverträgen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Termine und Preise unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

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