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Landvolk mahnt: Solarparks bedürfen guter Planung – Verband kritisiert 2. Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) scharf

NIEDERSACHSEN. Das Landvolk Niedersachsen sieht insbesondere die Änderungen des zweiten Entwurfs des Landesraumordnungsprogramms (LROP) zur Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlangen (PV-FFA) sehr kritisch. Der vom Landeskabinett für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegebene und auf http://www.lrop-online.de veröffentlichte Entwurf macht den Weg frei für die Ausweisung von Solarparks durch die Gemeinden, ohne dass – wie bisher – in den auf Kreisebene festgelegten „Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft“ PV-FFA grundsätzlich unzulässig sind.

Das Landvolk wird in der vom 3. bis 31. Januar 2022 möglichen Anhörung vor allem darauf aufmerksam machen, dass Raumordnungsprogramme bisher als gut funktionierende Regulatoren gewirkt haben. Ein koordiniertes planerisches Vorgehen, vornehmlich durch Anpassung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), hat Zugriffe auf die „Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft“ verhindert. „Dieser Mechanismus soll nun gänzlich entfallen“, erklärt Jochen Oestmann, Vorsitzender des Ausschusses für erneuerbare Energien beim Landesbauernverband. „Damit wird der Weg freigemacht, auf allen landwirtschaftlichen Flächen, vorbehaltlich der zu berücksichtigenden Restriktionskriterien, Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuweisen. Die Büchse der Pandora ist geöffnet.“

Die größte Sorge des Landvolks ist, dass damit vor allem den Profitinteressen der Projektierer Rechnung getragen wird. Wertvolle landwirtschaftliche Flächen werden damit zu Objekten für Spekulanten. Diese werden nun noch mehr Druck auf die planenden Kommunen ausüben, entsprechende Gebiete auszuweisen, in denen sie sich den rechtlichen Zugriff auf die Grundstücke bereits gesichert haben. Zudem werden sie mit aller Macht versuchen, sich über den Abschluss von Nutzungsverträgen weitere Flächen zu sichern.

Das Landvolk warnt seine Mitglieder davor und bittet die Grundstückseigentümer eindringlich, keine Nutzungsverträge unterschreiben, ohne sich rechtlich und steuerrechtlich beraten zu lassen. „Es ist im Zweifel immer ein regionales Energieprojekt anzustreben, womit örtliche Investoren und Projektierer in der Regel zum Zug kommen sollten“, rät Rechtsanwalt Harald Wedemeyer, der beim Landvolk als Referent für den Themenkomplex Erneuerbare Energien zuständig ist.

Zu beachten ist auch, dass die verlockenden Renditen aus dem Abschluss eines Nutzungsvertrages oder auch einer Investition in Freiflächenanlagen mit hohen finanziellen Risiken verbunden sein können. Bei Unmöglichkeit der Aufnahme landwirtschaftlicher Nutzung nach Beendigung der Photovoltaik-Nutzung aufgrund naturschutzrechtlicher Gründe wird damit ein kompletter Wertverlust verbunden sein. Die Erbschaftssteuer kann die wirtschaftlichen Vorteile der Anlage vollständig aufzehren oder übersteigen.

„Die beste Möglichkeit, steuernd in das Geschehen einzugreifen, ist die Erstellung von Energiekonzepten auf Landkreisebene gemeinsam mit dem jeweiligen Landkreis und den Gemeinden“, erläutert Wedemeyer. Nur eine gute, rechtsichere Planung kann Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien sein. „Wir verstehen uns als Hüterin der Flächen“, so Wedemeyer. „Man kann solch weit reichende Vorgaben nicht an den Wünschen und Bedürfnissen der Landwirtschaft vorbei auf den Weg bringen.“

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens befasst sich der Landtag mit dem Entwurf, bevor die Landesregierung abschließend über das LROP entscheiden wird. Es ist aber nach Einschätzung des Landvolks allein schon wegen möglicher Verfahrensfehler fraglich, ob das LROP noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann.

LPD
Foto: Landpixel

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