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Vorzeitig geböllert – Zeugenaufruf und Warnhinweise für Silvester

Stadt und Landkreis CELLE. Am Mittwochabend, gegen 20:20 Uhr, zündete unbekannte Täterschaft in der Bahnhofsunterführung des Bahnhofs Eschede einen pyrotechnischen Gegenstand, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung in der Unterführung des Bahnhofs kam. Durch die Freiwillige Feuerwehr Eschede wurde die Unterführung gelüftet. Glücklicherweise kam es weder zu Personenschäden, noch wurde der Bahnhof beschädigt. Reste der pyrotechnischen Gegenstände wurden im Rahmen der Tatortaufnahme durch die Beamten gesichert.

Die Polizei Lachendorf ermittelt wegen des Verdachts des Umgangs mit einem unzulässigen pyrotechnischen Gegenstand nach dem Sprengstoffgesetz und hofft in diesem Zusammenhang auf Zeugenhinweise unter 05145-28421-0.

Anlässlich der bevorstehenden Feiertage Silvester und Neujahr weist die Polizei nochmal auf die im Kontext der Corona-Pandemie von der Bundesregierung erlassenen Sonderregelungen hin:

So gilt in diesem Jahr ein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk. Demnach dürfen lediglich Feuerwerkskörper aus den Vorjahren an Silvester aufgebraucht werden.

In diesem Zusammenhang wird nochmal auf das ganzjährige Feuerwerksverbot in der Celler Innenstadt hingewiesen. Dies betrifft laut Allgemeinverfügung der Stadt Celle das Gebiet des Inneren Rings innerhalb der Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schloßplatz. Im übrigen Stadtgebiet gilt die gesetzliche Regelung aus § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Auch gilt an Silvester und Neujahr ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Darüber hinaus gelten strengere Kontaktbeschränkungen. Die Polizei Celle bittet um Einhaltung dieser Regelungen und wünscht allen Bürger/-innen in Stadt und Landkreis einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

PR

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