Samstag, 12. Oktober 2024

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Wahlmann zur Reform des Richtergesetzes hinsichtlich der Verfassungstreue von Schöffen

Zu den Plänen des Bundesjustizministers, das Deutsche Richtergesetz (DRiG) hinsichtlich der Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen anzupassen (Einfügung § 44a Absatz 1), äußert sich Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann wie folgt:

„Ich begrüße, dass der Bund bei der Änderung des Deutschen Richtergesetzes nachsteuert und die Pflicht zur Verfassungstreue von Schöffen gesetzlich verankern will. Als Land verfolgen wir darüber hinaus die Absicht, bei Bewerberinnen und Bewerben auf das Schöffenamt auch deren Einverständnis für eine eventuelle Überprüfung durch den Verfassungsschutz abzufragen. Insgesamt entstehen so wirksame Maßnahmen, um Feinde der Verfassung vom Schöffenamt auszuschließen. Gleichzeitig wird das Vertrauen in dieses so wichtige Ehrenamt gestärkt. Schöffinnen und Schöffen leisten einen wichtigen Dienst am Gemeinwesen, für den wir ihnen als Gesellschaft großen Dank schulden. Dieses wichtige Amt darf nicht durch Verfassungsfeinde unterwandert werden.“

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