ACE Kreisverband Südheide: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Verkehrszeichen kennen und richtig reagieren
Der deutsche und europäische Schilderwald stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, Kreisverband Südheide. Zahlreiche Mitglieder und Interessierte waren der Einladung zum Vortrag des ACE Regionalbeauftragen Rüdiger Rohlf, am vergangenen Montag in der Gaststätte Zur Börse, Hannoversche Heerstraße Str. 132, 29227 Celle gefolgt.
In anschaulicher Weise hob Rohlf hervor, dass in Deutschland alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet sind, die Bedeutung einzelner Verkehrsschilder zu kennen. Das bedeutet einerseits, dass die Pflicht nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer betrifft, sondern alle Verkehrsteilnehmenden, auch Zufußgehende. Außerdem müssen sich alle Menschen, die am Straßenverkehr teilnehmen, individuell über Neuerungen informieren. An einigen Beispielen erläuterte Rohlf die häufig missverstandene Beschilderungen:
E-Scooter in der Einbahnstraße: Ist bei einer Einbahnstraße das Schild „Radverkehr frei“ mit einem symbolischen Fahrrad angebracht, darf die Einbahnstraße sowohl von Rädern als auch von Scootern und E-Tretrollern befahren werden. Achtung: Diese Ausnahme gilt nur in Einbahnstraßen, an anderen Stellen braucht es nach wie vor das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.
Tempolimit für alle: Die durch Verkehrszeichen angezeigten Tempolimits gelten immer für alle Verkehrsteilnehmenden. Entsprechend darf auch ein S-Pedelec in der 30er-Zone nicht schneller fahren.
Geschwindigkeit nach Kreuzung: Viele gehen davon aus, dass ein Tempolimit nach einer Einmündung oder Kreuzung automatisch als aufgehoben gilt. Tatsächlich müssen Geschwindigkeitsbegrenzungen aber durch ein Verkehrszeichen explizit aufgehoben oder verändert werden.
Weiterhin erläuterte der ACE Regionalbeauftragte einige neue Verkehrsschilder:
Carsharing: Das halbierte Auto mit vier Figuren kennzeichnet einen speziellen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge. Verfügt das Auto über eine entsprechende Plakette, darf es auf ausgewiesenen Stellen abgestellt werden.
Verschärftes Überholverbot: Eine Abwandlung des bekannten Verbotsschildes verweist jetzt extra auf ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen wie Rädern, E-Scootern und anderen Zweirädern durch mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw der Lkw. Sie dürfen auch dann nicht überholt werden, wenn sie in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind und es einen Radweg gibt. Im roten Kreis mit rotem Auto befinden sich deswegen auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad. Häufig ist das Schild an Engstellen angebracht, um Unfälle zu vermeiden.
Grünpfeil für Radfahrende: Den grünen Pfeil zum Abbiegen gibt es jetzt nicht mehr nur für Autofahrende, sondern auch für Radfahrer und Radfahrerin. Bei einem Pfeil mit einem Fahrradsymbol dürfen diese auch bei einer roten Ampel unter Beachtung des Straßenverkehrs abbiegen. Wie beim Auto auch, muss aber zuvor kurz angehalten werden und Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden.
Klaus Meier, ACE Vorsitzender des Kreisverbandes Südheide ergänzt: „Wie so oft gilt auch hier: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Jeder Bürger und jede Bürgerin, die am Straßenverkehr teilnehmen möchte, ist also in der Pflicht sich über neue Verkehrsschilder und auch -regeln zu informieren.“
Auch verdreckte, verschneite oder verdeckte Schilder sind grundsätzlich zu beachten. Besonders wichtige Schilder sind deswegen so gestaltet, dass sie allein anhand ihrer Form identifiziert werden können: Dazu zählen das achteckige STOPP-Schild, das auf dem Kopf stehende Dreieck zum Vorfahrgewähren und das auf der Ecke stehende Rechteck als Markierung der Vorfahrtsstraße.
Lutz Kokemüller
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