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Große Preisunterschiede bei Strom und Gas – Anbieterwechsel: Mehr als 2.000 Euro pro Jahr sparen – Handelspreise für Strom und Gas sinken seit Monaten

Seit Ende vergangenen Jahres sinken die Handelspreise für Strom und Gas. In der Grundversorgung ist davon in einigen Gebieten in Niedersachsen jedoch nichts zu spüren: Die Preise liegen mancherorts deutlich über dem Durchschnitt. Kundinnen und Kunden sollten sich die Tarife ihrer Versorger daher genau anschauen und einen Anbieterwechsel prüfen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Jahresabrechnung bietet dafür einen guten Anlass. Neben den aktuellen Preisen enthält sie den Jahresverbrauch, der für die Berechnung möglicher Tarife erforderlich ist.

„Nach dem Wegfall der Preisbremsen wird es wieder umso wichtiger, den eigenen Strom- und Gastarif zu überprüfen“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wie groß das Einsparpotenzial mitunter ist, zeigt ein Blick auf die Preise der Grundversorgung. „Für Gas zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen aktuell je nach Gebiet rund 10 bis 18 Cent je Kilowattstunde, bei Strom variiert der Preis von etwa 30 bis 72 Cent je Kilowattstunde. Das heißt, manche Kundinnen und Kunden zahlen mehr als doppelt so viel wie andere“, erklärt Zietlow-Zahl.

Einsparpotenzial: Wechsel kann sich lohnen
Sonderverträge sind aktuell für etwa 8,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) Gas sowie rund 26 Cent je kWh Strom zu haben. „Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas können Kundinnen und Kunden somit mehr als 2.000 Euro im Jahr sparen, wenn sie eine teure Grundversorgung verlassen. Bei Strom sind es bei einem angenommenen Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden pro Jahr rund 1.300 Euro.“

Doch auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Grundversorger im Mittelfeld liegt, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen. Gemessen an den durchschnittlichen Preisen in Niedersachsen können auch hier rund 900 Euro bei Gas sowie 300 Euro bei Strom pro Jahr eingespart werden. „Wir raten daher dazu, einen Anbieterwechsel zu überprüfen. In der Jahresabrechnung, die viele gerade erhalten haben, sind alle wichtigen Informationen, insbesondere auch der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt, enthalten“, so der Energierechtsexperte.

Worauf beim Wechsel zu achten ist
Wer in der Grundversorgung ist, kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. „Bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nichts überstürzen und Anbieter sowie Vertragsdetails vorab prüfen“, rät Zietlow-Zahl. Denn gerade Discount-Anbieter, die in den Rankings der Vergleichsportale oft auf den vorderen Plätzen landen, sind in der Vergangenheit negativ aufgefallen. Um „schwarze Schafe“ auszuschließen, reiche es häufig schon, online nach Erfahrungen und Bewertungen des Versorgers zu suchen.

Bei Vergleichsportalen sollten sich Nutzerinnen und Nutzer zudem nicht auf die Voreinstellungen verlassen und Suchfilter immer anpassen. Tipps, worauf dabei zu achten ist, gibt die kostenlose Checkliste „Vergleichsportale: Filter individuell anpassen“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Weitere Informationen zum Wechsel des Energieversorgers sind auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen zusammengestellt.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

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